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Soldan-Signatur.de Support-Seite

Installieren - Freischalten - Starten

Sie installieren die Software, schließen das Kartenlesegerät an und schalten Ihre Signaturkarte frei.

Zur Ihrer Sicherheit werden wir Sie bitten, den ordnungsgemäßen Empfang der Karte kurz zu bestätigen.

Für die Nutzung im Mahnverfahren benötigen Sie jetzt noch die Kommunikations-Software des EGVP und die Zulassung des Mahngerichts. Diese wird unverzüglich erteilt, wenn erste Testanträge fehlerfrei übertragen wurden. Über die einzelnen Schritte informieren wir Sie nachstehend.

Zu detaillierten Informationen gelangen Sie über die Symbole in dieser Spalte.

Der Klick auf das jeweilige Symbol erzeugt ein neues Fenster.

Support-Rufnummern finden Sie hier.

 

Software JAVA WebStart

Diese Software ist für alle Signaturanwendungen erforderlich.
Wir empfehlen Java™ Runtime Environment in der Version, die von EGVP unterstützt und lizenzkostenlos bereit gestellt wird.

Sollten Sie noch über einen älteren Adobe Acrobat-Reader verfügen, so können Sie bei Bedarf
hier eine aktuelle Version laden.

Kartenleser

Zuerst die Treiber-Software des Cherry Kartenlesers installieren
(CD-ROM von Cherry -nicht zu verwechseln mit Open-Limit- liegt dem Kartenleser bei).
Sofern Sie die Original-Cherry-CD nicht zur Hand haben, bitte
Treiber-Download hier

Eine Bedienungsanleitung liegt dem Gerät bei. Oder auf dem Link rechts.

Jetzt schließen Sie den Cherry-Kartenleser an Ihren Computer an über den USB-Anschluss.

Signaturkarte und PIN

Sicherheitskonzept: Die PINs auf der Karte stehen auf Null und werden von Ihnen erstmals vergeben, indem Sie die Karte freischalten.

Dazu können Sie die Internetseite Seccomerce nutzen.
Den Link dorthin finden Sie in der Anleitung zum Freischalten.

Sicherheitssoftware Open Limit CC Sign

Anwendungsbereiche: Verwaltung der PINs auf Signaturkarten, Signieren von Dokumenten nach SigG und Verschlüsseln von Dateien.

Einfach die CD-ROM einlegen, die Installation starten und dem Menu folgen.
In der Verpackung liegt ein Lizenzbrief mit dem Lizenzcode. Dieser ist bei der Installation zwei Mal einzugeben, in machen Fällen genügt ein Mal.
Bei der Installation kann es erforderlich sein, den Rechner neu zu starten.

Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach Eingabe des Lizenzcodes zur Erzeugung einer Signatur aufgefordert.
Deswegen müssen Sie bereits vorher– wie oben angegeben – Ihre Signaturkarte freischalten.
Zum Abschluss erhalten Sie ein Fenster mit der Information, welche Funktionen Sie mit Ihrer Lizenz freigeschaltet haben.

EGVP

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist ein in sich geschlossenes Fachverfahren für das Signieren und verschlüsselte Versenden von Dokumenten.
Die dazugehörende Software wird von EGVP lizenzkostenlos bereit gestellt.

EGVP können Sie sich ähnlich einem E-Mail-Programm vorstellen, in dem alle teilnehmenden Gerichte und Anwälte eine Teilnehmerkennung ähnlich einer E-Mail-Adresse erhalten.

Zuerst laden Sie die EGVP-Client-Software herunter.
Jetzt melden Sie sich als Teilnehmer an.
Sollten bei der Nutzung des EGVP Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an die Support-Hotline des EGVP.

Mahngerichte

Mahngerichte.de ist das Mahnportal als gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte aller Bundesländer für das automatisierte amtsgerichtliche Mahnverfahren.
Es soll über Aufgaben und Funktionen informieren und einen einfachen Zugang zu Hilfen und Dienstleistungen bieten.

Zur Nutzung benötigen Sie eine vom Amtsgericht zu vergebende EDA-Kennziffer, die kostenlos auf Antrag erteilt wird.
Im Zulassungsverfahren wird die korrekte Datenübermittlung geprüft.

Jedes Mahngericht vergibt eigene Kennziffern!
Zuerst beantragen Sie die Kennziffer bei Ihrem Mahngericht.
Danach beantragen Sie die Kennziffer bei etwa weiter benötigten Mahngerichten unter Bezugnahme auf diese bereits erteilte EDA-Kennziffer.

Aktuelle Anwenderprobleme EGVP

Begrenzung der PIN-Zeichenlänge sorgt für Fragen bei den Anwendern!
Technisch ermöglicht die TeleSec-Karte bis zu 16 Zeichen. Durch eine Änderung der EGVP-Software darf die PIN nur noch 6 bis 8 Zeichen lang sein. Dies liegt an den Gerätezulassungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Bei mehr als 8 Zeichen verschwindet der OK-Button und die Eingabe kann nicht bestätigt werden.

Lösungsweg:

  1. Download des neuen Kartenmanagers der TeleSec my trust Card-Manager auf der Supportseite: http://www.telesec.de/pks/tools.html
  2. Änderung der PIN auf 8 Zeichen Länge

Ersatzkarte

Sollte es passiert sein, dass die Signaturkarte unwiederbringlich gesperrt ist, können Sie zu vergünstigten Konditionen eine Ersatzkarte mit der verbliebenen Restlaufzeit bestellen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf dem TeleSec-Bestellformular:

http://www.telesec.de/pks/ersatzkarte.pdf

Einfach ausdrucken, ausfüllen und direkt an das TrustCenter senden.

 

Wichtige Supportadressen für die Kartennutzer:

TeleSec Nutzersupport

Für Supportfragen zur Einrichtung der Karte und bei der Nutzung.

Hotline: 0180 5 268204
Mo. bis Fr. von 7:00 bis 20:00 Uhr
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
E-Mail-Adresse: pks-support@t-systems.com,
Supportseite: http://www.telesec.de/pks/support.html

TeleSec Sperrservice

Bei Verlust oder Missbrauch der Karte kann sie sofort gesperrt werden.

Hotline: 0180 5 268202
24 Stunden rund um die Uhr
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

EGVP Nutzersupport

Bei technischen Problemen mit dem EGVP wenden Sie sich bitte an den Nutzersupport des EGVP. Der Nutzersupport des EGVP wird durch die Firma Westernacher Products & Services AG geleistet.

Hotline: 0180 5 34 87 78
Mo. bis Fr. von 10:00 bis 18:00 Uhr
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
E-Mail: egvp@westernacher.com
Internet: westernacher.com

Falls Sie Fragen zu den gerichtlichen Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.

So gelingt Ihr Start in den Elektronischen Rechtsverkehr.