Ergänzende Geschäftsbedingungen für Möbel, Tresore und sonstige sperrige Güter
§ 1 Allgemeines/Kosten
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.
§ 2 Lieferung (Ergänzung zu § 4 Grund-AGB)
- Die Lieferung von Büromöbeln erfolgt generell frei Haus. Allerdings wird bei der Bestellung weiterhin, eine geringe Pauschale von 2,75 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) für Verpackung und Versicherung berechnet.
Es sei denn, dass eine Anlieferung frei Verwendungsstelle schriftlich vereinbart wurde. - Die Lieferung von Tresoren und Stahlsicherheitsschränken erfolgt frei Bordsteinkante/Haustür ebenerdig. Treppentransporte, bzw. die Lieferung frei Büroräume werden gesondert nach Aufwand berechnet.
- Sperrige oder großvolumige Waren (insbesondere Sitzmöbel) werden aufgrund des Transportschutzes und des dadurch kostengünstigeren Transports zum Teil zerlegt angeliefert.
- Bei den unter Abs. 2 und 3 genannten Waren werden zusätzliche Aufwendungen für Spezialverpackungen bei Transporten durch Bahn oder Spedition gesondert nach Art und Umfang berechnet.
§ 3 Haftung (Ergänzung zu § 6 Grund-AGB)
- Der Besteller hat für geeignete Bedingungen, z. B. Wand- und Bodenverhältnisse für die Montage, Sorge zu tragen, er haftet für die Eignung der Bedingungen. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm dem Auftragnehmer überlassen Pläne.
- Bei Kastenmöbeln und Tischen bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Fronten, Seiten und Platten. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist handelsüblich und zulässig. Abweichungen der Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück/den Abbildungen in Werbemitteln bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
Stand: September 2010


