4. Controlling
Die veränderten oder neuen Ziele und Prozesse bedürfen der kontinuierlichen Überprüfung auf Richtigkeit. Ansonsten würden negative Tendenzen zu spät erkannt. In welchen Abständen kontrolliert werden sollte ist abhängig von der Wesentlichkeit des Ziels bzw. des Prozesses. So sind z.B. Veränderungen am Fristenmanagement am Anfang täglich, Veränderungen am Aktenumlauf wöchentlich oder monatlich zu überprüfen.
Instrumentarien
Die Überprüfungsinstrumentarien sind abhängig von dem zu überprüfenden Prozess und sollten den Mitteln der Istbestimmung entsprechen. Wurde bei der Ermittlung der Mandantenzufriedenheit eine repräsentative Zufallsauswahl getroffen, so sollte wenn möglich genau diese Zufallsauswahl erneut befragt werden. Auch für interne Maßnahmen sollte der gleiche Maßstab angelegt werden. Die zeitliche Erfassung der Aktenumlauf- oder Suchzeit sollte genau wie vorher bestimmt werden.

