
Prof. Dr. Christoph Hommerich
Aus Marketingsicht kann die Reservierung einer so genannten „Visitenkarte“ im Internet im Sinne eines auf eine Seite begrenzten Auftritts ein erster Einstieg sein, der allerdings schnellstmöglich durch einen mehrseitigen Auftritt ersetzt werden sollte.
Für den Internetauftritt gelten grundsätzlich ähnliche Gestaltungsregeln wie für eine Kanzleibroschüre. Allerdings müssen wichtige Unterschiede bedacht werden: Das Internet ist ein interaktives Medium. Interessenten muss also die Möglichkeit gegeben werden, aktiv zu navigieren. Sie erwarten interessante Informationsangebote, die ständig aktualisiert werden müssen. Bleiben solche Angebote aus, wird der Kontakt unmittelbar abgebrochen.
In allen Kommunikationsmedien, welche die Kanzlei nutzt, kann auf den Internetauftritt hingewiesen werden. Hierdurch bietet sich zum einen die Chance, die Aufmerksamkeit von Mandanten auf das Informationsangebot der Kanzlei zu lenken; zum anderen können Mandanten auf diese Weise enger an die Kanzlei gebunden werden.
Prof. Dr. Christoph Hommerich