Informationen zum Mahnverfahren
Hinweise und Tipps zur Beantragung
Wir helfen Ihnen bei der Formularbestellung unter:
Tel.: 0201 / 8612 - 111
Antragsformen:
- Vordrucke
- Herkömmliches Vordruck (5- bzw. 6-fach Satz) -
siehe SoldanShop - Vordruck für maschinelle/automatisierte Bearbeitung -
siehe SoldanShop - Vordruck für Antrag beim Arbeitsgericht (6- bzw. 7-fach Satz)
siehe SoldanShop
- Herkömmliches Vordruck (5- bzw. 6-fach Satz) -
- Datenträgeraustausch und Online-Anträge
Nähere Informationen erhalten Sie von den Mahngerichten.
Welche Antragsformen sind wo zu verwenden?
Wir wollen Ihnen helfen, den Antrag immer in der richtigen Form zu stellen. In den nachstehend aufgeführten Bundesländern gilt das maschinelle / automatisierte Mahnverfahren. In Thüringen gilt teilweise noch das herkömmliche Mahnverfahren (siehe unten).
BADEN-WÜRTTEMBERG:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung -
- 70154 Stuttgart
- Tel.: 0711/921-3567
BAYERN:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Coburg - Mahngericht
- Heiligkreuzstr. 22
- 96441 Coburg
- Tel.: 09561/878-6502
BERLIN und BRANDENBURG:
- Zuständiges gemeinsames Mahngericht:
- Amtsgericht Wedding / Schöneberg
- 13343 Berlin
- Tel.: 030/901560
BRANDENBURG:
- Siehe Berlin
BREMEN:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Bremen - Mahnabteilung -
- 28184 Bremen
- Tel.: 0421/361-6115 (von 9 - 13 Uhr)
HAMBURG und MECKLENBURG-VORPOMMERN:
- Zuständiges gemeinsames Mahngericht:
- Amtsgericht Hamburg - Mahnabteilung -
- Postfach 50 01 62
- 22747 Hamburg
- Tel.: 040/42811-1462
HESSEN:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Hünfeld - Mahnabteilung -
- 36084 Hünfeld
- Tel.: 06652/600-01
MECKLENBURG-VORPOMMERN:
- Siehe Hamburg
NIEDERSACHSEN:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht -
- Postfach 1363
- 29503 Uelzen
- Tel.: 0581/8851–1
NORDRHEIN-WESTFALEN:
- OLG-Bezirke Düsseldorf und Hamm:
Zuständiges Mahngericht:- Amtsgericht Hagen - Mahnabteilung -
- 58081 Hagen
- Tel.: 02331/967-5
- OLG-Bezirk Köln:
Zuständiges Mahngericht:- Amtsgericht Euskirchen - Mahnabteilung
- 53878 Euskirchen
- Tel.: 02251/951-2445; - 2493; -2494
RHEINLAND-PFALZ und SAARLAND:
- Zuständiges gemeinsames Mahngericht:
- Amtsgericht Mayen - Mahnabteilung -
- 56723 Mayen
- Tel.: 02651/403-0
SACHSEN & SACHSEN-ANHALT:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Aschersleben
- Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Lehrter Str. 15
- 39418 Staßfurt
- Tel.: 03925/ 876-248
- Für Thüringen ist die Antragstellung ausschließlich in maschinenlesbarer Form möglich (siehe unten).
SCHLESWIG-HOLSTEIN:
- Zuständiges Mahngericht:
- Amtsgericht Schleswig
- Zentrales Mahgericht
- Postfach 11 70
- 24821 Schleswig
- Tel.: 04621/ 815-0
THÜRINGEN:
- Für Anträge auf Vordrucken findet in Thüringen bis 31.12.2008 das nicht-maschinell (herkömmliche) Mahnverfahren statt.
Die Mahnbescheidsvordrucke sind als Durchschreibesätze bei den örtlichen Amtsgerichten in Thüringen einzureichen.
Passende Vordrucke finden sie hier. - Zuständiges Mahngericht: Das jeweils örtlich zuständige Amtsgericht.
- Für Anträge in maschinenlesbarer Form (Datenträgeraustausch oder Datenübermittlung im Internet) ist für Thüringen das Mahngericht in Staßfurt (siehe oben bei Sachsen und Sachsen-Anhalt) zuständig.
AUSLAND:
Wenn der Antragssteller(!) im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat - vgl. § 689 Abs. 2 ZPO - , ist ausschließlich das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.
Die Bearbeitung erfolgt in Berlin-Wedding: Amtsgericht Wedding / Schöneberg
13343 Berlin
Tel.: 030/901560
(Stand: Mai 2007)
Hinweis
Die veröffentlichten Daten wurden aus Verzeichnissen und Abfragen ermittelt und sorgfältig zusammengestellt. Da jedoch viele Daten einer gewissen Dynamik unterliegen, kann eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nicht übernommen werden. Eine Haftung für unrichtige Daten wird daher ausdrücklich abgelehnt.
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