Marketing
Aufgrund von kaum noch bestehenden berufsrechtlichen Schranken (vgl. den Werbeleitfaden der Rechtsanwaltskammer Brandenburg) wird das Thema immer wichtiger zur Abgrenzung am Markt. Marketing beinhaltet viele Aspekte aus den vorangegangenen Punkten und sollte strategisch geplant werden. Ansonsten können die Effekte nicht gemessen werden. So ist es z.B. sinnvoll die Mandanten zu fragen, wie sie auf die Kanzlei aufmerksam geworden sind. Diese Daten sollten nicht im Kopf sondern statistisch gesammelt und ausgewertet werden. Dadurch kann sich z.B. ergeben, dass eine größere Anzeige in de gelben Seiten oder dem Regionalblatt sinnvoll ist.
1. Corporate Design
Die Kanzlei sollte ein einheitliches Erscheinungsbild haben. D.h. Visitenkarte, Briefpapier, Stempel, Schild und Homepage sollten einheitlich gestaltet sein. Auch die dann in den Schriftsätzen verwendete Schriftart sollte entsprechend angepasst sein. Der Mandant empfindet solche Brüche in der Außendarstellung als unprofessionell. Dieses Empfinden wird für gewöhnlich auf die juristische Qualität übertragen und schafft so ungewollt schon im Vorfeld unangenehme Befindlichkeiten.
2. Marketing mit den Stammdaten
Die Stammdaten sind auch aus Marketingaspekten die „Kronjuwelen“. Die meisten Mandate kommen durch die Empfehlung anderer Mandanten. Dies bedeutet aber, dass das Altmandat nicht ohne weiteres mit einem anders gearteten Rechtsproblem die Kanzlei beauftragen wird und ferner, dass zumeist eine Mandantenempfehlung nur für das gelöste Rechtsproblem erfolgt. Der empfehlende Mandant kennt im Zweifelsfalle nicht das sonstige Spektrum der Kanzlei.
Wichtig ist es daher, die Stammdaten um weitere mögliche Rechtskreise des Altmandats – unter Hinweis auf die datenschutzrechtliche Freiwilligkeit – zu veredeln. So kann z.B. auch beim Verkehrsunfall abgefragt werden ob der Mandant Vermieter oder Arbeitgeber etc. ist. Damit kann das vorhandene Leistungsspektrum - in der bisher in Anwaltspraxen kaum üblichen Nachsorge - z.B. durch Newsletter dargestellt werden.
Dazu müssen aber in der Stammdatenverwaltung entsprechende Registereinstellungen möglich und zur Kostenreduzierung die E-Mail-Adressen erfasst sein.
3. Zielgruppen- und Konkurrenzanalyse
Neben den schon bestehenden Mandaten kann über eine Analyse der eigenen Kompetenzen eine Zielgruppe ermittelt werden. Nach Ermittlung der Zielgruppe sollte der Markt hinsichtlich bestehender Konkurrenz erforscht werden und je nach Ergebnis eine Werbung kreiert werden. Diese sollte jedoch keinesfalls eine allgemeine Darstellung der Kanzlei enthalten. Dann wäre eine Zielgruppenanalyse sinnlos. Vielmehr sollte sich die Werbung genau mit der Problemlage der Zielgruppe beschäftigen und diese damit direkt ansprechen.
Die Adressen für eine gezielte Marketingaktion können auf dem freien Markt eingekauft werden.
4. Mandatsnachsorge
Die Mandatsnachsorge umfasst nicht nur den o.g. Newsletter sondern auch die Abfrage des Zufriedenheitsgrades. Dadurch kann Qualitätsmanagement betrieben und eine größere Kundenbindung erreicht werden. Diese Nachsorge sollte über ein statistisch auswertbares Kundenzufriedenheitsformular erfolgen. Darin kann z.B. die Dauer der Mandatsbearbeitung, der prompten Rückantwort aber auch das persönliche Empfinden des Mandanten hinsichtlich Freundlichkeit und Kanzleiausstattung abgefragt werden.

