Der Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler und Sänger Johannes Heesters und dem Publizisten Volker Kühn über dessen Äußerungen zu einem Auftritt Heesters' im Konzentrationslager Dachau im Jahre 1941 ist vor dem KG Berlin einvernehmlich beigelegt worden.
Kühn erklärte in der mündlichen Verhandlung vor dem 10. Zivilsenat des Kammergerichts, er sei weiterhin davon überzeugt, dass Heesters in Dachau aufgetreten sei, werde ihn aber künftig nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er einen Auftritt in Dachau bestreite. Daraufhin erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Kühn hatte Heesters in einem Interview mit einer niederländischen Zeitung im Februar 2008 vorgehalten, er habe seinen Auftritt im Konzentrationslager stets bagatellisiert und wahrheitswidrig bestritten, dort gesungen zu haben. Nachdem seine Unterlassungs- und Widerrufsklage hiergegen vor dem LG Berlin erfolglos geblieben war, hatte Heesters, der im Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat, Berufung zum Kammergericht eingelegt.
Vorinstanz
LG Berlin, Urt. v. 16.12.2008 - 27 O 799/08