Auf dieser Seite findet sich eine Sammlung mit praktischen Werkzeugen, die Ihnen gratis zur Verfügung stehen. Mit einem Klick auf "Tool starten" öffnet sich die jeweilige Anwendung in einem Extra Fenster. Unter Umständen müssen Sie das Öffnen des Fensters durch das Deaktivieren des Popup-Stoppers in Ihrem Browser freischalten.
Mit dieser interaktiven Tabelle ermitteln Sie für einen bestimmten Streitwert die Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG.
Das Tool Prozesskostenrisiko bietet Ihnen folgende Möglichkeiten: Sie können sich einen Überblick über eventuelle Prozesskosten verschaffen. Sie haben die Möglichkeit, vor einem Prozess das mögliche Risiko einzuschätzen und die Chancen abzuwägen. Wegen der einfachen Bedienung und der gut strukturierten Oberfläche ist das Programm geeignet, Mandanten im Rahmen der Beratung die eventuellen Kosten eines Gerichtsverfahrens oder einer außergerichtlichen Vertretung zu erläutern, um so auf das Prozesskostenrisiko hinzuweisen.
Dieses Tool ist Teil der Software "RVG Rechner" und der Sammlung "Juristische Rechner, Tabellen und Adressen" des Haufe Verlages.
Dieses Berechnungsprogramm erlaubt eine überschlägige Berechnung des Anhalteweges unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verzögerungsvoraussetzungen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu Straßenzustand und Bremsleistung auf Annahmen beruhen. Ferner geht die Berechnungsroutine von einem perfekten Fahrer aus, der nach Ablauf der Reaktionszeit umgehend bis zum Stillstand mit höchstmöglicher Verzögerung bremst, sowie von einem durchschnittlichen Luftwiderstand, Windstille und einer ebenen Fahrbahn.
Dieses Tool ist Teil der Sammlung "Juristische Rechner, Tabellen und Adressen" und des Programms "Kanzlei Office" des Haufe Verlages.
Der Lohnpfändungstabellen-Rechner soll Ihnen einen Überblick über den pfändbaren Anteil des Nettolohnes eines Arbeitnehmers vermitteln.
Der Rechner stellt die gesetzliche Lohnpfändungstabelle in Form einer globalen Übersicht elektronisch dar. Sie profitieren von der Übersichtlichkeit der elektronischen Darstellung und der guten Erreichbarkeit auf Ihrem Schreibtisch. Die Zeiten, in denen Sie Tabellen unter Ihren Aktenstapeln suchen mussten, sind endgültig vorbei. Darüber hinaus werden Einzelfallberechnungen ermöglicht, die nach Wahl entweder den pfändbaren Betrag des Nettolohnes, den verbleibenden Nettolohn oder den der Pfändung zugrunde liegenden Betrag bei beliebig vielen unterhaltsberechtigten Personen berechnen. Das Programmfenster präsentiert folgende benutzerrelevanten Elemente.
Dieses Tool ist Teil der Programme "Inkasso" und "Kanzlei Office" des Haufe Verlages.
Mit diesem Rechner können Sie auf komfortable Weise den Zugewinnausgleich berechnen.
Neben Anfangs- und Endvermögen können auch Hinzurechnungen nach § 1374 II BGB (Erbschaften/Schenkungen) bei der Berechnung Berücksichtigung finden. Ausgehend vom indizierten Anfangsvermögen wird der jeweilige Zugewinn und darauf basierend der an einen der Ehegatten zu zahlende Zugewinnausgleich angegeben.
Zusätzlich können auf den Zugewinn anzurechnende Zuwendungen nach § 1380 BGB eingegeben werden.
Die auf Basis der eingegebenen Daten für den Beginn bzw. das Ende der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, Tod oder Gerichtsurteil jeweils anzuwendenden Lebenshaltungskostenindizes werden automatisch berücksichtigt. Wahlweise kann der Berechnung der Lebenshaltungskostenindex für das frühere Bundesgebiet (verfügbare Monatswerte: ab Januar 1962) oder der Lebenshaltungskostenindex für Gesamt-Deutschland (verfügbare Monatswerte: ab Januar 1991) zu Grunde gelegt werden.
Sollte ein von Ihnen benötigter Wert nicht zur Verfügung stehen, können Sie diesen manuell eingeben (entsprechende Indizes finden Sie bspw. auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes.
Dieses Tool ist Teil der Software "Familien- und Erbrecht" und "Erbrecht" des Haufe Verlages.
Das Programm hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Objekt noch in der Ablage gehalten werden muss oder "entsorgt" werden kann.
Aus der angebotenen Liste können verschiedene Unterlagen ausgewählt werden, für die geprüft werden soll, ob diese vernichtet werden können.
Dieses Tool ist Teil der Software "RVG Rechner" und "Kanzlei Office" des Haufe Verlages.
Das Tool Tabelle der Insolvenzverwaltervergütung ermöglicht Ihnen die schnelle und unkomplizierte Ermittlung der Insolvenzverwaltervergütung.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Wird das Verfahren nach Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben oder durch Einstellung vorzeitig beendet, so ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen. Eingegeben wird entweder der Wert der Insolvenzmasse gem. Schlussrechnung oder der Schätzwert.
Die Mindestvergütung beträgt seit dem 7.10.2004 1.000 EUR. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150 EUR. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100 EUR.
Dieses Tool ist Teil des Kommentars "Berliner Kommentar Insolvenzrecht" des Haufe Verlages.
Mit Hilfe diesen Rechners besteht die Möglichkeit, sich die günstigste Steuerklasse für zwei berufstätigen Ehegatten berechnen zu lassen.
Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen. Welche Kombination am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, ist abhängig von der Höhe des Arbeitslohns.
Tragen Sie zuerst das Jahr und den Abrechnungszeitraum ein, in welchem die Berechnung erfolgen soll. Anschließend sind alle weiteren Angaben wie Brutto, Tabellenart und jährlicher Freibetrag vorzunehmen. Bei den Kinderfreibeträgen beachten Sie bitte, dass Sie die Summe der bei Ehefrau und Ehemann zu berücksichtigenden Kinderfreibeträge eintragen müssen.
Die vorteilhaftere Steuerklassenkombination ist entsprechend farblich gekennzeichnet.
Dieses Tool ist Teil der Software "Steuer Office Professional" und der "Steuer Kommentare Online" des Haufe Verlages.