pro Stück
inkl. MwSt.
Spesenfreie Lieferung!
Lieferzeit 10 Tage
- Artikel-Nr.: 8063069
- ISBN: 9783415056381
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 6. Auflage 2016
- Erscheinungsdatum: 14.01.2016
- Umfang: 300 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Bayerisches Stiftungsgesetz"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Kommentar |
Zahlreiche Neuerungen im Stiftungsrecht
Die Neuauflage des Standardkommentars zum Bayerischen
Stiftungsgesetz (BayStG) erfasst alle bundes-, landes- und
kirchenrechtlichen Rechtsänderungen (inkl. der
Ausführungsverordnungen zum Kirchlichen und zum Bayerischen
Stiftungsgesetz) seit Erscheinen der Vorauflage. Im Rahmen der
Überarbeitung des Kommentars wurden auch neue
Gerichtsentscheidungen und Beiträge zum Stiftungsrecht aus der
Literatur eingearbeitet.
Kommentar und Muster für die Praxis
Die umfassenden Kommentierungen der einzelnen Artikel mit
zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen unterstützen
alle mit dem Stiftungsrecht befassten Stellen, vor allem
- Stiftungen (öffentliche, private, kommunale oder kirchliche)
- Kirchen,
- Kommunen,
- Aufsichtsbehörden,
- Rechtsanwälte,
- Notare und
- Gerichte.
Ihnen steht der Kommentar als kompetentes Nachschlagewerk zum
Bayerischen Stiftungsgesetz zur Verfügung.
Ein geschichtlicher Überblick über das Stiftungsrecht führt in die
Rechtsmaterie ein. Muster eines Stiftungsgeschäfts und einer
Stiftungssatzung runden das Werk ab.
Änderungen im bayerischen Landesrecht
Die Änderungen des Bayerischen Stiftungsgesetzes durch den
Landesgesetzgeber beschränken sich im Kern auf Anpassungen des
Stiftungsrechts an Rechtsänderungen in anderen Rechtsbereichen.
Insbesondere die Änderungen der Geschäftsverteilung der Bayerischen
Staatsregierung wurden in das Bayerische Stiftungsgesetz
eingearbeitet. Diese betreffen die Zuständigkeit von
Staatsministerien als oberste Stiftungsaufsichtsbehörden.
Neues Bundesrecht
Tiefgreifende Auswirkungen auf die Anwendung und Auslegung des
Bayerischen Stiftungsgesetzes und dessen Kommentierung haben jedoch
die bundesrechtlichen Gesetzesänderungen. So z.B.
- das Gesetz zur Begrenzung der Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände vom 28. September 2009 (BGBl I. S. 3161) und
- das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
(Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. März 2013 (BGBl I.
556).
Haftungsprivilegierung von Vereinsvorständen
Die bundesrechtlich geregelte Haftungsprivilegierung von
Vereinsvorständen und Mitgliedern sonstiger Organe sowie besonderer
Vertreter betrifft über die Verweisungsnorm des § 86 BGB auch die
Stiftungen. Sie berührt damit unmittelbar die Anwendung und
Auslegung des Art. 7 BayStG.
Vergütung von Vorstandsmitgliedern unter Satzungsvorbehalt
Auch der durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz eingeführte
Satzungsvorbehalt für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern (§§ 27
Abs. 3 Satz 2, 40 BGB) betrifft das Stiftungsrecht.
Stiftungsrechtlicher Schwerpunkt des Ehrenamtsstärkungsgesetzes ist
die Klärung der bisher in der Praxis und Literatur umstrittenen
Frage der Zulässigkeit von Verbrauchsstiftungen. Die derzeitige
bundesgesetzliche Regelung der Zulässigkeit von
Verbrauchsstiftungen und der Voraussetzungen für deren Anerkennung
(§§ 80 Abs. 2 Satz 2, 81 Abs. 1 Satz 2 BGB) wirft einerseits neue
Fragen bei der Anerkennung von Stiftungen auf, deren Vermögen zum
Verbrauch bestimmt ist. Andererseits berührt sie auch den im
Bayerischen Stiftungsgesetz verankerten Grundsatz der
ungeschmälerten Erhaltung des Grundstockvermögens (Art. 6 Abs. 2
BayStG).
Änderungen der Abgabenordnung durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz
führten auch zu Verbesserungen für gemeinnützige Stiftungen, auf
die in der Kommentierung hingewiesen wird.
Weitere Änderungen in BGB, AO und KiStiftO
Die bundesrechtlichen Rechtsänderungen erforderten auch eine
Aktualisierung der in den Anhängen auszugsweise abgedruckten
Gesetzestexte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der
Abgabenordnung (AO).
Auch im Bereich der kirchlichen Stiftungen sind neue
Rechtsgrundlagen geschaffen worden mit
- der Neufassung der Ordnung für kirchliche Stiftungen der bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO),
- einer wesentlichen Änderung des Kirchlichen Stiftungsgesetzes (KirchlStG) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und
- dem Erlass einer neuen Ausführunsverordnung hierzu (AVKirchlStG) anstelle der bisherigen Ausführungsbestimmungen.
Diese Änderungen sind in der Kommentierung des Bayerischen Stiftungsgesetzes berücksichtigt. Die in den Anhängen abgedruckten innerkirchlichen Vorschriften für kirchliche Stiftungen wurden aktualisiert.
Kundenbewertungen für "Bayerisches Stiftungsgesetz"
inkl. MwSt.
inkl. MwSt.
inkl. MwSt.
inkl. MwSt.
inkl. MwSt.