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- Artikel-Nr.: 8094717
- ISBN: 9783800673988
- Verlag: Vahlen, München
- Auflage: 6. Auflage 2024
- Erscheinungsdatum: 23.08.2024
- Umfang: 446 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "BGB Allgemeiner Teil"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Studium/Aus-/Weiterbildung |
Reihentitel: | Vahlen Jura / Lern- und Fallbuch |
Das Lern- und Fallbuch basiert auf einem neuartigen didaktischen Konzept, indem es den Lehrstoff mit Fällen und ausformulierten Lösungen in einem Band verknüpft. Im ersten Teil werden die Grundlagen des Prüfungsstoffs abstrakt, aber mit kleineren Beispielen versehen vermittelt.
Im zweiten Teil erfolgt eine Vertiefung anhand einer Vielzahl von Fällen, die über Verweisungen mit dem Lehrbuchteil verschränkt sind. Der Einstieg ins juristische Studium wird zudem durch die Erläuterung der Gutachten- und Fallbearbeitungstechnik sowie eine Einführung in die juristische Literatur erleichtert.
Vorteile auf einen Blick
- 67 Fälle mit Lösungen zur Rechtsgeschäftslehre
- didaktisch angelegte Zweiteilung des Werkes in einen Lehrbuch- und einen Fall- und Lösungsteil bietet die optimale und studentengerechte Vermittlung des Stoffes und fördert die Einübung des Gelernten
Zur Neuauflage
Die weiterhin sehr gute Annahme des Werkes durch die Studierenden
hat die inzwischen 6. Auflage des Lern- und Fallbuchs zum BGB AT
erforderlich gemacht. Diese berücksichtigt aktuelle Literatur und
Rechtsprechung, insbesondere jüngere Entscheidungen zum
Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten, zur invitatio ad
offerendum, zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Verkehr
und zur Anwendung des Grundsatzes falsa demonstratio non nocet beim
Grundstückskauf.
Im Recht der Stellvertretung sind aktuelle Urteile zur Anscheins- und Duldungsvollmacht, zum Missbrauch der Vertretungsmacht beim In-Sich-Geschäft (§ 181 BGB), zu den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts bei der Stellvertretung, zur Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB), zum Handeln unter fremdem Namen sowie zur Wissenszurechnung gem. § 166 BGB berücksichtigt.
Neues gibt es schließlich auch zum Kalkulationsirrtum, zum Verhältnis von § 123 BGB und § 138 BGB bei widerrechtlicher Drohung und zum Minderjährigenrecht (lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft; Übertragung eines vermieteten Grundstücks an den Minderjährigen).
Kundenbewertungen für "BGB Allgemeiner Teil"
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