Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
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- Artikel-Nr.: 8089737
- ISBN: 9783406804700
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 83. Auflage 2024
- Erscheinungsdatum: 06.12.2023
- Umfang: 3288 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Bürgerliches Gesetzbuch: BGB"
Autor / Hrsg.: | Grüneberg, Christian |
Erscheinungsweise: | jährlich |
Produkttyp: | Kommentar |
Reihentitel: | Beck'sche Kurz-Kommentare |
Der Grüneberg 2024
Die Reform-Auflage mit Gesellschaftsrechts- und
Stiftungsrechts-Reform.
Das renommierte Autorenteam prüft alle praxisrelevanten Neuerungen zum BGB und arbeitet die Änderungen entsprechend ein. Aktuelle Schwerpunkte bilden vor allem die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 und die Reform des Stiftungsrechts zum 1. Juli 2023.
Die Reform des Gesellschaftsrechts
bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur
Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften – MoPeG –
bringt eine grundlegende Neugestaltung der §§ 705 ff. BGB mit sich:
Sämtliche Paragrafen wurden geändert,
zahlreiche völlig neu eingefügt. Wesentliche Neuregelungen
betreffen:
- konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)
- Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)
- gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbR
- Möglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der Handelsgesellschaften
- Umwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz (§ 214 UmwG).
Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Reform des Stiftungsrechts
bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutsch land
existierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die
umfangreichste Novelle seit der Kodifi zierung des Stiftungs
zivilrechts. Die Eckpunkte der Reform:
- bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts und zentrale Neuregelung in den §§ 80–87d BGB
- eigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane
- mögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die Satzung
- Einführung der Business Judgement Rule (nicht nach prüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)
Das neue Stiftungsrecht tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Ebenfalls erläutert werden bereits die Änderungen durch das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz), dessen Vorgaben den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen forcieren möchten und alle Immobilieneigentümer betreffen.
Jährlich unentbehrlich:
- das gesamte BGB in einem Band von einemerstklassigen Autorenteam kommentiert
- hohe Aktualität (Stand Oktober 2023)
- jährlich 5000 Urteile ausgewertet
- prägnante Erläuterungen
- zuverlässig bis ins Detail
Fehlerkorrektur: Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 83. Auflage 2024
In der aktuellen Auflage des Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 83. Auflage 2024, wurde leider der Gesetzestext des § 204 II BGB falsch abgedruckt. Bitte beachten Sie insoweit den Errata-Zettel an Ende dieser Seite.
Außerdem bezieht sich die Kommentierung in Teilen auf eine nicht mehr aktuelle Gesetzesfassung.
Kundenbewertungen für "Bürgerliches Gesetzbuch: BGB"
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