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Dittrich, Norbert

Bundeshaushaltsordnung mit Schwerpunkt Zuwendungsrecht - online

Kommentar
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Produktinformationen "Bundeshaushaltsordnung mit Schwerpunkt Zuwendungsrecht - online"

Anzahl Inklusiv-Nutzer: 3
Autor / Hrsg.: Dittrich, Norbert
Bezugsbedingungen:
  • Kostenloser Test endet automatisch
  • Abrechnung erfolgt vierteljährlich im Voraus
Kündigungsfristen:
  • 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit
  • bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate
Preisinformation: Monatlicher Bezugspreis
Produkttyp: Datenbank
Reihentitel: rehm online
Vertragslaufzeiten: Mindestbezugszeitraum 12 Monate

So hilft Ihnen die Bundeshaushaltsordnung mit Schwerpunkt Zuwendungsrecht online
Fragestellungen rund um Zuwendungen sind in Ihrer haushaltsrechtlichen Praxis ebenso häufig wie weitreichend. Auf der Kommentierung des Zuwendungsrechts im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44, 91 BHO) liegt deshalb seit jeher ein Hauptaugenmerk dieses Kommentars. Der Autor, Dr. Norbert Dittrich, verfügt hier über eine einzigartige Expertise.

Das finden Sie in diesem Online-Kommentar
Neben dem Zuwendungsrecht im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44, 91 BHO) finden Sie auch die im Kontext relevanten Grundzüge des Vergaberechts ausführlich erläutert. Übergeordnete Grundsätze werden ebenso herausgearbeitet wie wenig bekannte, aber für das Bundeshaushaltsrecht wichtige Detailfragen. Zum Inhalt gehören darüber hinaus:

  • Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums in der Wirtschaft
  • Gesetz über den Bundesrechnungshof
  • relevante Auszüge aus Verwaltungsverfahrensgesetz und Grundgesetz
  • Haushaltstechnische Richtlinien und Vorschriften, die die Aufstellung der Voranschläge (§ 27 BHO) und des Entwurfs des Haushaltsplans (§ 28 BHO) nach einheitlichen Grundsätzen regeln

Dieser eLine-Kommentar zur Bundeshaushaltsordnung ist besonders geeignet für
alle, die mit der Aufstellung und/oder dem Vollzug des Bundeshaushaltes befasst sind.

Das Besondere an der Bundeshaushaltsordnung mit Schwerpunkt Zuwendungsrecht
Der einzige Kommentar zum Haushaltsrecht, der aus der Sicht der Fachressorts geschrieben ist.

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