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Dieser Artikel erscheint ca. 15. Dezember 2024
- Artikel-Nr.: 8093743
- ISBN: 9783406821295
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 43. Auflage 2025
- Erscheinungsdatum: 15.12.2024
- Umfang: 3001 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Kommentar |
Reihentitel: | Beck'sche Kurz-Kommentare |
Der Köhler/Feddersen gilt als unverzichtbares Standardwerk. Er kommentiert das UWG, Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG), die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-VO).
Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch zahlreiche Details geprägte Lauterkeitsrecht.
Vorteile auf einen Blick
- zuverlässige Auswertung der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung
- unverzichtbar für jede Wettbewerbsrechtlerin und jeden Wettbewerbsrechtler
- der führende Jahreskommentar zum UWG
Zur Neuauflage
Das Gesetz zu Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über
einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA) und zur Änderung der
Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU)
2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni
2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche
Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer
Gesetze (BT-Drs. 20/10031) setzt die Vorgaben des DSA in nationales
Recht um. In diesem Zusammenhang werden einige Bestimmungen des
UKlaG und UWG geändert (im Wesentlichen Anpassungen an das neue
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Auszuwerten waren wiederum zahlreiche Entscheidungen, z.B.:
- BGH: Gesonderte Angabe des Pfandbetrags bei Werbung für Waren in Pfandbehältern - Flaschenpfand IV,
- keine wettbewerbliche Eigenart durch Verwenden eiens Emotionsschlagworts als Produktnamen - Glück,
- OLG Hamburg: Aufforderung zur Löschung von Internet-Bewertungen als Rechtsdienstleistung,
- OLG Schleswig: Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern beim Versuch der Rückgewinnung von Mobilfunkverträgen,
- OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Plattformbetreibers.
Kundenbewertungen für "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG"
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