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- Artikel-Nr.: 8088737
- ISBN: 9783811458260
- Verlag: C.F. Müller, Heidelberg
- Auflage: 38. Auflage 2022
- Erscheinungsdatum: 27.09.2022
- Umfang: 400 Seiten
- Einbandart: kartoniert, mit E-Book
Produktinformationen "Grundrechte Staatsrecht II"
Ausstattung: | EBook |
Autor / Hrsg.: | |
Erscheinungsweise: | jährlich |
Produkttyp: | Studium/Aus-/Weiterbildung |
Reihentitel: | Schwerpunkte Pflichtfach |
Das bewährte Konzept:
In nun schon 38. Auflage lehrt der Band die Grundrechte in der
Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen
Prüfung sind. Alle für die Falllösung in Ausbildung und Prüfung
wichtigen Themen der allgemeinen Grundrechtslehren, sämtliche
Grundrechte sowie die Verfassungsbeschwerde als das einschlägige
Verfahrensrecht werden anhand von Fällen behandelt. Aktuelle
Entwicklungen wie die wachsende Bedeutung der überstaatlichen
Grundrechte und die grundrechtliche Schutzfunktion sind ebenfalls
eingehend dargestellt. Im Aufbau folgen die Ausführungen sowie die
Lösungen der Eingangsfälle einem einheitlichen Aufbauschema, das
dem Klausurentraining dient.
Der Grundrechtsklassiker auch als ebook:
Dieses enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt
mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die
Grundrechtsauslegung wegweisenden Entscheidungen des BVerfG. Der
Leser gelangt so mit einem „Klick“ aus dem Text unmittelbar zu den
in dem ebook enthaltenen Urteilen. Die Neuauflage berücksichtigt
neben den üblichen Aktualisierungen vor allem die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts zur grundrechtlichen Beurteilung der
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Zu ihr zählen neben
den beiden großen Entscheidungen zur sog.
„Bundesnotbremse“ die Beschlüsse zur Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der sog. Triage, zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zum Versammlungsrecht. Diese Entscheidungen enthalten wichtige, teilweise aber auch fragwürdige Weichenstellungen zu Grundrechten, zu denen es zuvor nur vereinzelte Entscheidungen gab wie Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) und dem neu aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundrecht auf Bildung. Grundrechtsrechtsprechung und -literatur wurden zudem eingehend überarbeitet und auf den Stand von Juli 2022 gebracht.
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