Ab 1. August 2024: Bundesverfassungsgericht nimmt am Elektronischen Rechtsverkehr teil Sendepflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Bislang war das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch außen vor, wenn es um den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ging.
Rechtsanwälte mussten entweder das Fax bemühen oder per Boten / Nachtbriefkasten die in der Regel sehr umfangreichen Schriftsätze einreichen. Eine Meldung bei beck-aktuell vom 3. Januar 2022 verglich
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: https://bea-abc.de/blog/bverfg-ab-1-8-24-per-bea/