Hessen nutzt eine US-Software, um Polizeidaten automatisiert zu analysieren. Das Bundesverfassungsgericht hat nun darüber verhandelt, ob hier die informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Christian Rath war dabei.
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bv154719-1bvr263420-automatisierte-datenauswertung-polizei-hessen-hamburg-muendliche-verhandlung/?r=rss