„ChatGPT-Bot besteht Jura-Prüfung“ – diese Sensations-Schlagzeile sorgte letzte Woche für Aufsehen. Grundlage ist die Veröffentlichung von Jonathan H. Choi, „associate professor of law“ an der University of Minnesota Law School, und seinem Team mit dem Titel: „ChatGPT Goes to Law School„. Demnach soll die künstliche Intelligenz die 95 Multiple-Choice- und 12 Aufsatzfragen mit mittelmäßigen Ergebnissen bestanden haben (vgl. dazu auch
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