Wenige Anwälte sind Großverdiener

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Im Berufsstand gibt es eine große Spreizung der Honorarumsätze

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kommen in Deutschland auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 200.000 Euro. Der durchschnittliche Vorsteuergewinn liegt bei rund 96.500 Euro. Je nach Kanzleigröße und Rechtsgebiet variieren diese Zahlen allerdings erheblich. Das geht aus der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts hervor, für die 1.593 Berufsträger in kleinen bis mittleren Kanzleien befragt wurden. Danach erreicht ein Großteil der Anwältinnen und Anwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht einen persönlichen Honorarumsatz von 150.000 Euro und mehr. Überdurchschnittlich verdienen beispielsweise auch Anwälte, die sich auf Handels- und Wirtschaftsrecht, Bilanz- und Steuerrecht und Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dagegen zahlen sich Tätigkeitsschwerpunkte im Straf-, Familien-, Verwaltungs- oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht eher weniger aus. Bei 81 Prozent der Anwältinnen und Anwälte, die schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig sind, beträgt der Umsatz sogar weniger als 150.000 Euro im Jahr.

Aus der Untersuchung geht auch hervor, dass die Hälfte aller Einzelanwälte einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro erreicht und bei einer durchschnittlichen Kostenquote von rund 50 Prozent auf einen Gewinn von lediglich 53.400 Euro kommt. „Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass 49 Prozent dieser Einzelanwälte nicht Vollzeit arbeiten“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Für immerhin 18 Prozent der Einzelanwälte ist die Ertragslage mit einem Umsatz von 200.000 Euro und mehr durchaus günstig.“ Generell ist der Umsatz pro Kopf in den untersuchten kleineren und mittleren Kanzleien bei vier bis fünf Berufsträgern am höchsten und liegt bei 240.178 Euro. In Kanzleien mit sechs und mehr Berufsträgern sinkt er laut der Studie hingegen wieder, weil der Anteil der angestellten Anwälte höher ist. Sie sind oftmals Berufseinsteiger und erzielen daher niedrigere Umsätze oder sie arbeiten einem Partner zu, ohne dass ihre gesamte Arbeitszeit zu Umsätzen führt.


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Über das Soldan Institut
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Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.