Ab September beginnt die BNotK, die beA-Karten für Mitarbeitende (MA) auszutauschen
Nachdem der Austausch der beA-Karten für die Anwaltschaft überstanden ist, beginnt nun der Austausch der beA-Karten für MA.
Wichtig: Wenn Sie bereits beA-Karten für MA im Einsatz haben, erfolgt der Austausch automatisch und man sollte nur überprüfen, ob die im BRAV verzeichnete Kanzleianschrift korrekt ist.
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: https://bea-abc.de/blog/bea-update-3-20-admin-zugang-wird-benoetigt-2/