Neues und Fragen zum beA
Seit einem Jahr ist die aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als Pflichtprogramm in allen Anwaltskanzleien die Regel. Meinte man, dass damit auch dieser Blog „überflüssig“ wäre? Mitnichten.
Täglich erhalten wir Anfragen von Anwält:innen, die verschiedene Probleme mit beA haben und sich von uns Hilfe versprechen, weil es
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