Ein Rechtsreferendar aus Hamburg hatte sich gegen die Anrechnung einer Corona-Sonderzahlung auf die Unterhaltsbeihilfe gewehrt. Die nun gefallene Entscheidung des OVG dürfte nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus juristischer Sicht interessant sein.
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/ovg-hamburg-beschluss-5bf18421z-corona-sonderzahlung-anrechnung-referandariat-gegenleistung-auslegung/?r=rss