Wer mit Google-Ads wirbt, wird früher oder später von Google per E-Mail unter Fristsetzung aufgefordert, seine Identität nachzuweisen. Für Rechtsanwälte ist das mitunter gar nicht so einfach, weil Google der Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freiberufler nicht klar zu machen ist, vgl. dazu schon hier. Mal ganz davon abgesehen, dass Google einfach selbst im amtlichen Verzeichnis aller in Deutschland
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