VG Koblenz zur Rundfunkgebühr: Keine Befreiung aus Glaubensgründen

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Eine Frau wollte sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen, weil sie sie aus Glaubengründen nicht zahlen könne. Der öffentliche Rundfunk richte sich nicht an den Geboten Gottes aus. Das hat das VG Koblenz nicht überzeugt.

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