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- Artikel-Nr.: 8059318
- ISBN: 9783415054653
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 3. Auflage 2015
- Erscheinungsdatum: 07.05.2015
- Umfang: 154 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Jugendschutzgesetz"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
Jugendschutzgesetz –
Grundbegriffe, Öffentlichkeit und Jugendmedienschutz
Die praxisorientierte Darstellung konzentriert sich im Wesentlichen auf die für die polizeiliche Tätigkeit besonders relevanten Bereiche des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Von den Grundbegriffen des Jugendschutzgesetzes über die Fragen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit bis zum Jugendmedienschutz behandelt der Autor alle zum Schutz der Jugend wichtigen Themen:
- Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit,
- Rauchen in der Öffentlichkeit,
- Video und Computerspiele,
- Internet,
- Soziale Netzwerke sowie
- Glücksspiel/Spielhalle
- sind nur einige der politisch und gesellschaftlich brisanten Bereiche, die der Verfasser fachkundig erläutert.
Checklisten und Merkblätter zum Jugendschutz
Übersichten zum Jugendschutz in Gaststätten und bei
Tanzveranstaltungen, zum Thema »Jugendschutz und Rauchen«, die
Regelungen zum Bereich Medienschutz und der Abdruck des gesamten
Jugendschutzgesetzes runden den Band ab.
Besonders wertvoll sind die Checklisten »Veranstalter und
Sicherheitskräfte« und das Merkblatt »Jugendschutz und
Tankstellengewerbe« sowie die Informationen zu sogenannten Koma-
und Flatrate-Partys.
Besonderheiten und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall
Der Verfasser zeigt bei der eingriffsrechtlichen Analyse, dass es die »einzig richtige Lösung« nicht geben kann. Vielmehr sind stets die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Auch ist bei der Anwendung in der Praxis bei Maßnahmen gegenüber Kindern und jugendlichen Personen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders zu beachten, Alternativlösungen sind im Rahmen des Ermessens in Erwägung zu ziehen.
Ratgeber für alle mit Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen
Das Buch richtet sich an alle, die für ihre tägliche Arbeit
wissen müssen, welche Handlungen oder Informationen der Gesetzgeber
für welche Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen für sinnvoll
hält.
Polizeibeamten leistet es gute Dienste im Hinblick auf die
Rechtslage bei Kontrollen, z.B. in Gaststätten, auf
Tanzveranstaltungen und auf Bahnhöfen. Aber auch Gewerbetreibende,
Verantwortliche bei zeitlich befristeten Geschäftstätigkeiten,
Personen mit Schulungs- oder Fortbildungsauftrag sowie andere
volljährige Personen, die mit der Aufsicht von Minderjährigen
beauftragt sind, finden eine wertvolle Arbeitsgrundlage.
Ziele des JuSchG
Das Jugendschutzgesetz befasst sich mit Einflüssen, die auf
minderjährige Personen wirken. Die Altersbeschränkungen orientieren
sich an dem im Normalfall vorhandenen Entwicklungsstand. Das JuSchG
unterteilt in Kinder und jugendliche Personen. Anders als im
Strafverfahren spielt der Begriff des »Heranwachsenden« für den
Jugendschutz keine Rolle, da diese Personen das achtzehnte
Lebensjahr vollendet haben und deshalb volljährig sind.
Die Bestimmungen zum Schutze der Jugend sind keine Strafinstrumente
gegen junge Menschen, sondern wenden sich zunächst an den
Erwachsenen und unterstützen Eltern und andere Erzieher in ihrem
Erziehungsauftrag.
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