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Bunte, Hermann-Josef / Langen, Eugen

Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht

Band 1: Deutsches Kartellrecht, Band 2: Europäisches Kartellrecht
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  • 8083359
  • 9783472097006
  • Luchterhand, Hürth
  • 14. Auflage 2022
  • 22.12.2021
  • 4754 Seiten
  • gebunden
Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar – zunächst als »Langen«, seit der 7.... mehr

Produktinformationen "Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht"

Ausstattung: 2 Bände
Autor / Hrsg.:
Produkttyp: Kommentar

Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar – zunächst als »Langen«, seit der 7. Auflage als »Langen/Bunte« – Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem GebietTätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar isteng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt.

Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel »Bunte, Kartellrecht«.
Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis – Bundeskartellamt, BGH, BMWi,EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft – steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchstenPraxisbezug.

Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts:
Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel »GWB-Digitalisierungsgesetz « bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts.
Sie wird voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten.

Neu in der 14. Auflage:
Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen:

  • Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Digitalunternehmen
  • Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung
  • der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen »self-preferencing«)
  • Beschleunigung von Kartellverfahren
  • Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten)
  • Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß § 39a GWB
  • Sonderregelung zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
  • Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen)
  • Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht
  • (insb. Schienenkartell-Entscheidungen)
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