Die Anwaltschaft muss mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gut vertraut sein, um Abrechnungen korrekt erstellen und den Gebührenrahmen optimal ausschöpfen zu können. Da der Gesetzgeber das RVG seit Einführung bereits vielfach geändert hat, muss die Anwaltschaft ständig auf dem Laufenden bleiben.
Die Neuauflage bringt alle aktuellen Gesetzesänderungen mit dem Stand 1. Januar 2025. Berücksichtigt wird dabei u.a. bereits das geplante KostRÄG 2025, das zum 1.1.2025 eine weitgehende Erhöhung nahezu aller Rechtsanwaltsgebühren mit sich bringen soll.
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