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- Artikel-Nr.: 8044201
- ISBN: 9783861158585
- Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
- Umfang: 920 Seiten
- Einbandart: Loseblattwerk
Produktinformationen "Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG) - mit Fortsetzungsbezug"
Ausstattung: | 1 Ordner |
Autor / Hrsg.: | |
Erscheinungsweise: | unregelmäßig |
Kündigungsfristen: | 6 Wochen zum Quartalsende |
Produkttyp: | Kommentar |
Das Naturschutz und Landschaftsrecht befindet sich weiterhin in einer ständigen Entwicklung. Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz wurde den Ländern ein neu konzipiertes Abweichungsprivileg zugestanden. Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat auf diese Situation mit dem Gesetz vom März 2010 reagiert. Eine umfassende Gesamtnovellierung bzw. systematische Bereinigung des nordrhein-westfälischen Naturschutzrechts soll in der 15. Legislaturperiode realisiert werden. Im vorliegenden Verlagstitel wird das zur Zeit geltende Recht dargelegt.
Orientiert an den Abschnitten des Gesetzes gliedert sich das Werk wie folgt: Allgemeine Vorschriften; Landschaftsbehörden, Beiräte, Landschaftswacht; Landschaftsplanung; Verfahren bei der Landschaftsplanung; Wirkung und Durchführung des Landschaftsplanes; Schutzausweisungen; Ergänzende Vorschriften; Europäisches Ökologisches Netz „Natura 2000“; Erholung in der freien Landschaft; Artenschutz; Befreiungen, Bußgeldvorschriften, besondere Ermächtigungen; Übergangs- und Schlussbestimmungen.
In einem umfassenden Anhang werden aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene (z.B. Vogelschutz-Richtlinie, FFH-Richtlinie) aufgezeigt; ebenso sind das BNatSchG und das BauGB in ihren relevanten Teilen abgedruckt. Weiterhin sind darin alle für den Vollzug des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts wichtigen Erlasse des zuständigen Ministeriums enthalten. Die Benutzer des Kommentars haben somit auch die neben dem Gesetz geltenden Richtlinien der Obersten Landschaftsbehörde zur Hand, wodurch eine beschwerliche, zeitraubende Zusammenstellung des Textmaterials erspart bleibt.
Damit liegt den Landschaftsbehörden und Architekten des Landes, Gerichten und Rechtsanwälten, Verbänden, Institutionen und Unternehmen eine wichtige, kompetente und zuverlässige Orientierungs- und Arbeitshilfe vor.
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