Die §§ 1025 ff. ZPO ermöglichen die Ausübung privater Schiedsgerichtsbarkeit als echte Gerichtsbarkeit: § 1055 ZPO verleiht einem Schiedsspruch unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils; gemäß §§ 1060, 1061 ZPO kann ein Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt werden.
Der Staat verhilft Entscheidungen privater Schiedsgerichte jedoch nur dann zur Wirkung bzw. Durchsetzung, wenn Schiedsverfahren und Schiedsspruch bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. In bestimmten Fällen findet deshalb eine Überprüfung privater Schiedsgerichtsbarkeit durch die deutschen staatlichen Gerichte statt.
Dieser praktische Leitfaden erörtert zunächst die Fallkonstellationen, in denen es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommen kann. Anschließend stellt er Umfang und Kriterien der Überprüfung dar. Hierbei werden erst allgemeine prozessuale Fragen behandelt. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung von Prüfungsumfang und Prüfungskriterien bezogen auf die einzelnen Schritte des nachzuprüfenden Schiedsverfahrens.
Vorteile auf einen Blick
- kombiniert Grundlagen und praktische Umsetzung
- prägnante, fokussierte Darstellung
- erfahrener Autor
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
C. H. Beck oHG
Wilhelmstr. 9
80801 München
Deutschland
kundenservice@beck.de
| Autoren: | Hammer, Gottfried |
|---|---|
| Produkttyp: | Handbuch |
Dieser Titel ist verfügbar...
in verschiedenen Datenbanken:
- beck-online Fachmodul Zivilrecht PREMIUM - Vorzugspreis Bezieher Fachmodul
- beck-online Fachmodul Zivilrecht PREMIUM International - Vorzugspreis
- beck-online Fachmodul Zivilrecht PREMIUM International
- beck-online Fachmodul Zivilrecht PREMIUM International - Vorzugspreis MüKo
- beck-online Fachmodul Zivilrecht PREMIUM
Downloads: