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Wolters Kluwer Verbraucherinformationsrecht online

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Hier finden Sie eine vollständige Kommentierung des neuen VIG und des neu gestalteten § 40 LFGB.

Das Recht der Verbraucherinformation entwickelt sich in besonderer Weise dynamisch, da es politisch besetzt wird und unter intensiver Begleitung der Medien steht.

Nach dem Umweltinformationsgesetz und den Informationsfreiheitsgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber für den Bereich der Verbraucherinformation im Jahre 2008 mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein neues Kapitel aufgeschlagen und eine Spezialregelung geschaffen, die mit dem "Gesetz zur Änderung des Rechts auf Verbraucherinformation" nach zweijähriger Evaluation nun grundlegend geändert wurde.

Ziel der Änderungen ist die Erleichterung der Auskunftserteilung an Verbraucher und Medien, wobei das VIG nunmehr über den Bereich der Lebensmittel hinaus auch für alle technischen Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes gilt. Darüber hinaus wurden außerhalb des VIG Spezialtatbestände geschaffen, die Behörden zur öffentlichen Berichterstattung über bestimmte Rechtsverstöße ausnahmslos und ohne Ermessensausübung verpflichten.

Doch damit ist die Entwicklung noch nicht an ihr Ende gelangt: Zukünftige Regelungsvorhaben wie die so genannte "Hygieneampel" bzw. das so genannte "Kontrollbarometer" bei Lebensmittelbetrieben - also eine Ampelfarben-Kennzeichnung der Hygienesituation aus behördlicher Sicht - sollen den amtlichen Kontrollstatus eines Unternehmens für Verbraucher "auf den ersten Blick" visualisieren.

Daneben flankieren Schnellwarnsysteme zu Produkten im Markt und amtliche, halbamtliche und private Internetportale den Wechsel von der klassischen Verwaltungstätigkeit per Verfügung hin zu einer "Verwaltung durch Information". All diese Entwicklungen und Neuregelungen werfen für alle am "Informationsdreieck" Beteiligten, d. h. Behörden, Wirtschaftsunternehmen und Verbraucher, eine Vielzahl von Fragen auf.

Unternehmen der Wirtschaft ist an einem effektiven Schutz von Unternehmensinteressen gelegen, Behörden daran, rechtskonform zu handeln. Anfragende Dritte, z.B. Journalisten oder Interessenvertreter, wollen möglichst weitreichende Informationen über Unternehmen möglichst schnell erlangen.

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