Die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälte in Deutschland sinkt leicht, aber kontinuierlich. Zum Stichtag am 1. Januar 2026 waren 138.420 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen, zur selben Vorjahreszeit waren es noch 138.715. Werden Teilzeitanwälte, Altsyndici, atypisch tätige Anwälte etc. nicht bzw. nur in sog. Vollzeitäquivalenten eingerechnet, ist die Zahl mit 99.000 sogar deutlich niedriger, rechnete Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts und Jura-Professor an der Universität zu Köln auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Freiburg vor. Eher erfreulich ist hingegen die Tatsache, dass auf immer weniger Anwälte immer mehr Umsatz entfällt. So ist der rechnerische Umsatz je niedergelassenem Rechtsanwalt im Zeitraum von 2018 bis 2024 um 29 Prozent (inflationsbereinigt um 7 Prozent) auf 166.910 Euro gestiegen, umgerechnet in Vollzeitäquivalenten sogar auf 232.005 Euro.
Perspektivisch könnten die sinkenden Anwaltszahlen jedoch zu einem Problem werden, denn die Anwaltschaft weist eine für ihre langfristige Entwicklung ungünstige Altersstruktur auf, da mehr als 60 Prozent über 50 Jahre alt sind. „Das wird ab 2035 zu einem steigenden Ersatzbedarf führen“, prognostiziert Kilian. Er ist aber skeptisch, ob dieser Ersatz stattfinden wird. Die aktuell rund 5.000 Neuzulassungen pro Jahr reichten nicht aus, um den Ersatzbedarf zu decken.
So ist die Diskrepanz zwischen Arbeitsrealität und Berufsattraktivität ein Problem der Anwaltschaft: Aus den Untersuchungen des Soldan Instituts geht hervor, dass ein Drittel der Befragten aus den Zulassungsjahrgängen 2015-2021 erwogen oder beabsichtigt hat, den Beruf aufzugeben. Als Gründe werden Stress, unzureichende Vergütung, schlechte Work-Life-Balance und mangelnde Familienvereinbarkeit genannt. Auch Wechselwünsche in die Justiz oder in Unternehmen spielen eine Rolle.
Verschärft wird das Nachwuchsproblem auch dadurch, dass immer weniger junge Menschen Jura studieren wollen. So ist die Zahl der Studienanfänger seit 2017 von rund 27.500 auf rund 23.200 im Jahr 2024 gefallen. Da zwischen Studienanfang und Berufseinstieg etwa acht Jahre liegen, zeichnet sich ein weiterer Rückgang der Assessorenzahlen bereits heute ab. Hinzu kommt, dass immer mehr Jurastudierende Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten wählen anstelle des klassischen Jura-Studiums mit Staatsexamen. 2024 wurden neben 8.742 Ersten Juristischen Prüfungen rund 3.760 juristische Bachelor-Abschlüsse vergeben. In der Regel werden sich diese Absolventen nicht zum Volljuristen weiterqualifizieren und fehlen daher als potenzielle Nachwuchskräfte auf dem Anwaltsmarkt. Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang, dass nur 48 Prozent der befragten Junganwälte rückblickend wieder Jura studieren würden. Etwas positiver war das Bild bei der Berufswahl: 59 Prozent gaben an, vor die erneute Berufswahlentscheidung gestellt wieder Anwältin oder Anwalt werden zu wollen.
Nachdenklich stimmen allerdings die Studienergebnisse des Soldan Instituts zu Diskriminierungserfahrungen, besonders von Frauen. Während 82 Prozent der Männer angaben, keine Benachteiligungen oder Diskriminierungen erlebt zu haben, berichteten 40 Prozent der jungen Anwältinnen von gelegentlichen und 17 Prozent von häufigen Diskriminierungserfahrungen. Dieser Befund und vor allem die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie mögen auch die Gründe sein, warum der Frauenanteil in der Anwaltschaft zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr spürbar sinkt.. So sind zwar rund 50 Prozent der neu zugelassenen Anwälte weiblich, ihr Anteil sinkt danach aber kontinuierlich.
Attraktiv für Juristinnen ist hingegen nach wie vor der Beruf als Syndikusrechtsanwältin. Während von den niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 65 Prozent Männer sind, sind die Geschlechter in der Syndikusrechtsanwaltschaft gleich verteilt. Auch zehn Jahre nach der Einführung dieses Zulassungstyps zeigt sich, dass diese Tätigkeit sehr attraktiv für Juristinnen und Juristen ist.
Dagegen ist die Zahl der Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare seit 2000 kontinuierlich zurückgegangen und hat sich zwischen 2010 und 2025 um rund 24,5 Prozent reduziert. Gleichzeitig sind die steuerbaren Umsätze dieser Kanzleien im selben Zeitraum um rund 55 Prozent gestiegen – die verbleibenden Anwaltsnotariate sind also wirtschaftlich ertragreicher. Die Zahl der bestandenen Fachprüfungen für das Anwaltsnotariat ist zuletzt auf 169 gesunken. Als Gründe für den Verzicht auf das Anwaltsnotariat nennen die Befragten vor allem die Rechtsgebiete, den hohen Qualifizierungsaufwand und die geringen Chancen auf die tatsächliche Bestellung zum Notaramt. Eine Modellrechnung ergibt, dass das System unter den aktuellen Zahlen für Zulassungen und Prüfungen langfristig nur noch ein Anwaltsnotariat mit rund 2.400 Mitgliedern trägt. Ob das am 21. Mai 2026 beschlossene Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats die strukturellen Probleme lösen wird, bleibt abzuwarten.

