Tools mit Künstliche Intelligenz (KI) und Chatbot-Systeme wie Chat GPT sind auch in Anwaltskanzleien bereits im Einsatz. Reinhold Okon, EDV- und Datenschutzbeauftragter und langjähriger Referent in den Soldan Rechtsfachwirt-Seminaren, wird auf dem Deutschen Rechtsfachwirttag (DRT) einen Blick in die Zukunft werfen und über die Chancen und Risiken sprechen, nachdem sein Vortrag im letzten Jahr krankheitsbedingt ausfallen musste. Der DRT findet dieses Jahr am 25. und 26. Oktober in Pforzheim statt. Jetzt noch die letzten Tickets sichern!
Wo sehen Sie derzeit die besten Einsatzmöglichkeiten von KI-basierten Systemen wie Chat GPT in der Anwaltskanzlei?
Reinhold Okon: Ich denke, dass Chat GPT und andere ähnliche Systeme vor allem im persönlichen Arbeitsumfeld des Anwalts oder der Anwältin eingesetzt werden können. Chat GPT kann sie dabei unterstützen, Schriftsätze zu formulieren, oder umfangreiche juristische Texte (z.B. Urteile) zusammenzufassen.
Kann Chat GPT auch anwaltliche Arbeiten selbständig erledigen?
Okon: Nein, die KI kann (noch) nicht eigenständig juristische Arbeiten erledigen. Das sind jedenfalls meine persönlichen Erfahrungen, die ich in vielen Versuchen gesammelt habe. Es kommen einfach noch zu viele fehlerhafte oder falsche Dinge dabei heraus. Denn es ist erwiesen, dass die Ergebnisse von KI nicht immer richtig sind. Grund hierfür ist, dass der Chat-Bot ChatGPT auf einem Wahrscheinlichkeitsmodell basiert. Dies bedeutet, dass die generierten Antworten auf der höchsten Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit laut Systemanalyse beruhen. Entgegen seinen viel gepriesenen Fähigkeiten ist die künstliche Intelligenz eben nicht so „intelligent“, dass sie die korrekte Antwort tatsächlich „weiß“. Folglich treten häufig Fehler in den von ChatGPT produzierten Antworten auf. Dies könnte dazu führen, dass falsche Informationen an Mandanten weitergegeben werden. Eine fatale Entwicklung, wenn der Anwalt oder die Rechtsanwaltsgehilfin die Ergebnisse nicht auf Richtigkeit überprüft. Chat GPT kann den Anwalt oder die Anwältin auf keinen Fall ersetzen.
Gilt das auch für andere KI-basierte Systeme?
Okon: Nach meinen Erfahrungen trifft das ebenfalls auf andere Systeme wie Claude, Monica oder CoPilot von Microsoft zu. Ganz besonders ist aber das Produkt „PrimeLegal AI“ von QNC für den Anwalt sehr interessant. Der „Prime Legal AI Associate“ ist in der Lage, komplexe Rechtsfragen zu beantworten, Entwürfe zu erstellen und Klauseln zu prüfen, basierend auf einem juristisch vortrainierten Modell und einem eigenen Datenbestand. Dies reduziert die Notwendigkeit, Arbeiten doppelt zu erledigen. Und es ist wesentlich einfacher Datenschutz einzuhalten, weil es ein geschlossenes System ist. Am besten ist aber die Funktion zur Anonymisierung. Der „Prime Legal AI Anonymisierer“ sorgt dafür, dass bei der Integration eigener Daten, wie beispielsweise früherer Anschreiben oder Klageerwiderungen, die Anonymität gewahrt bleibt. Zudem bietet „Prime Legal AI 2GO“ Antworten auf allgemeine Rechtsfragen und erstellt einfache Entwürfe, gestützt auf eine umfangreiche Datenbank mit über 300.000 juristischen Antworten von mehr als 600 Anwälten sowie integrierter Literatur. Auf der Website des Unternehmens ist zu lesen, dass alle Anwendungen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des anwaltlichen Berufsrechts erfüllen, was die rechtssichere Nutzung der Technologien gewährleistet.
Sehen Sie noch andere Risiken, wenn KI in der Anwaltskanzlei eingesetzt wird?
Okon: Ich halte derzeit vor allem den Datenschutz für problematisch. Es fehlen die Datenquellen, Informationen über die Algorithmen und Informationen darüber, ob Daten an Dritte etwa aus kommerziellen Gründen weitergegeben werden. Jedenfalls wird die Sicherheit der Daten nicht garantiert. Für eine Kanzlei, die im Strafrecht oder Familienrecht tätig ist, birgt das besonders hohe Risiken. Werden „sensible Daten“ (Art. 9 DSGVO) verarbeitet, so setzt dies immer eine explizite Einwilligung des Betroffenen voraus.
Welche Einsatzmöglichkeiten für KI-basierte Systeme gibt es Ihrer Meinung nach im Assistenzbereich?
Okon: Den derzeit größten Nutzen sehen viele Kanzleien in der Kommunikation mit Mandanten. Viele Kanzleien setzen derzeit auf telefonische Erreichbarkeit bis maximal 14:00 Uhr. Damit soll erreicht werden, dass Anwälte und Mitarbeiter nachmittags in Ruhe ihre Aufgaben abarbeiten können. Eine automatisierte Kundenkommunikation soll mehr Freiraum für Anwälte und Refas bringen. Chatbots und virtuelle Assistenten können im Vorfeld schon häufige Anfragen von Mandanten beantworten und Anliegen automatisch bearbeiten. Die Aufgabe an die KI: Anfragen analysieren, kategorisieren und dann an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Das führt zu einer schnelleren Bearbeitung und letztendlich zur Zufriedenheit der Mandanten. Und das nun rund um die Uhr.
Reagiert ein Anrufer nicht enttäuscht oder gar wütend, wenn er erfährt, dass er nur mit einem Roboter kommuniziert hat?
Okon: Selbstverständlich muss man die Nutzer darüber aufklären. Unsere Gesetze verlangen diese Transparenz. Der Nutzer muss auch selbst entscheiden können, ob er diesen Kommunikationsweg mit einem „künstlichen Menschen“ wählen will. Es wird für die Kanzleien eine Herausforderung werden, diesen Anforderungen an Aufklärung und Transparenz zu genügen.
Muss denn die ReFa fürchten, durch ein KI-basiertes System ersetzt zu werden?
Okon: Nein auch hier gilt: Systeme wie Chat GPT werden auch in der näheren Zukunft die ReFa nicht ersetzen. In den meisten Fällen erledigen sie die Aufgaben besser, fehlerfreier und dadurch auch noch schneller.
Fluch oder Segen – was bedeutet KI in der Anwaltskanzlei für Sie?
Okon: Für mich ist sie im Moment eher ein Segen, weil sie mich bei kleineren Aufgaben unterstützt und ich damit herumspielen, sie ausprobieren kann. Ein Fluch kann sie für mich nicht sein, weil sie einfach noch zu wenig kann. Wer das weiß und beachtet, kann damit also auch noch keine groben Fehler damit begehen.

