Bund und Ländern einigen sich beim Einsatz von Videoverhandlungen

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Künftig sollen mehr Gerichtsverhandlungen digital stattfinden. Bund und Länder haben sich jetzt auf einen Kompromiss beim Einsatz von Videokonferenzen geeinigt, nachdem der Bundesrat das Gesetz im Dezember 2023 an den Vermittlungsausschuss verwiesen hatte. Nun sollen Videoverhandlungen in Zivilprozessen und in den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichend Kapazitäten dafür zur Verfügung stehen. Unter diesen Voraussetzungen kann der Richter die Videoverhandlungen sowohl anordnen als auch gestatten, heißt es in dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses. Ist eine Prozesspartei mit einer Videoverhandlung nicht einverstanden, kann sie dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass der Vorsitzende die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus leitet. Es soll aber auch die vollvirtuelle Verhandlung erprobt werden, bei der auch der Vorsitzende nicht mehr im Sitzungssaal anwesend sein muss. Damit müssen dann aber alle Beteiligten des Verfahrens einverstanden sein. Die Erprobung wollen das Bundesjustizministerium und die teilnehmenden Länder nach vier und acht Jahren evaluieren.

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Anke Stachow
Anke Stachow ist freie Journalistin mit dem Schwerpunkt „Recht und Steuern“. Seit Anfang 2015 schreibt sie für Soldan regelmäßig über Themen, die Anwälte und Steuerberater interessieren. Anke Stachow hat viele Jahre als Redakteurin für die Financial Times Deutschland und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gearbeitet.