Mehr Frauen, mehr Syndizi, weniger Einzelanwälte – das sind die wichtigsten Trends, die die Entwicklungen bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf dem Anwaltsmarkt bereits seit einigen Jahren kennzeichnen. So verhält es sich auch bei der aktuellen Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Mitte April veröffentlicht hat. Danach ist der leichte Anstieg um 0,8 Prozent auf 173.504 Mitglieder in den 28 Rechtsanwaltskammern im Wesentlichen auf den Zuwachs bei Syndikusrechtsanwältinnen und
-anwälten sowie bei nicht-anwaltlichen Mitgliedern und Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften zurückzuführen.
Während die Zahl der Einzelanwälte leicht um 0,2 Prozent auf 138.715 sank, legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte um 9,15 Prozent auf 8.279 zu, davon knapp 60 Prozent Frauen. Insgesamt lag der Frauenanteil in der deutschen Anwaltschaft bei 37,9 Prozent. Ihr Anteil ist auch bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen. So gab es zum Stichtag 1.1.2026 47436 Fachanwälte (+2,8 Prozent), davon 15.991 Frauen (+3,8 Prozent).
Insgesamt hat jedoch die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel mit 58.177 Titeln gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent leicht abgenommen. Nach wie vor sind Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht die beliebtesten Fachanwaltstitel und auch in dieser Reihenfolge. Die höchsten Zuwächse gab es für die Fachanwaltschaften Vergaberecht, Migrationsrecht und Informationstechnologierrecht, die höchsten Rückgänge bei den Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht, Transport-und Speditionsrecht, sowie für Sozialrecht.

