Auch in dieser Ausgabe des Infobriefs stellt Wolfgang Wellner, Richter am BGH, wieder sehr hohe Schmerzensgelder vor, die in Deutschland von Instanzgerichten nur selten zuerkannt werden. In dieser Ausgabe werden besonders interessante Fälle mit Urteilen zwischen 140.000 € und 400.000 € Schmerzensgeld näher betrachtet:
- Querschnittslähmung durch missglückten Sprung auf einem Hüpfkissen in einer Freizeitanlage
- Querschnittslähmung nach schwerem Motorradunfall
- Schmerzensgeldanspruch bei Schädel-Hirn-Trauma und weiteren erheblichen Verletzungen
mit Dauerfolgen - Grober Befunderhebungsfehler eines Internisten bei einer verspätet erkannten Gehirnblutung
- Fehlerhafte ärztliche Behandlung eines Hirntumors bei einem achtjährigen Mädchen
Wolfgang Wellner, Richter des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des BGH, ist als Mitherausgeber der im Deutschen Anwaltverlag erscheinenden Urteilssammlung „Hacks/Wellner/Häcker – SchmerzensgeldBeträge“ kompetenter Herausgeber für den Infobrief „Hohe Schmerzensgeldbeträge“.