Fünfte „Junge Anwälte-Studie“ untersucht anwaltliches Unternehmertum junger Rechtsanwälte
(Köln, 18.5.2026) Anwaltliches Unternehmertum ist in der jungen Anwaltschaft kein Massenphänomen mehr. Das geht aus seit den 1980er Jahren fünften „Junge Anwälte-Studie“ hervor, für die vom Soldan Institut insgesamt 2.557 junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Zulassungsjahrgänge 2015 bis 2021 befragt wurden. Nur noch rund 20 Prozent der Junganwälte mit einer Berufszugehörigkeit von maximal achteinhalb Jahren sind unternehmerisch tätig – als Kanzleigründer oder als Mitunternehmer in einer bestehenden Kanzlei.
Innerhalb dieser kleiner gewordenen Gruppe anwaltlicher Jungunternehmer dominieren die Kanzleigründer: Rund 15 Prozent aller befragten Junganwälte haben eine eigene Kanzlei gegründet, während nur fünf Prozent als Mitunternehmer in eine bereits bestehende Kanzlei eingestiegen sind. Früher noch verbreitete Kanzleikäufe finden praktisch nicht mehr statt. „Kanzleieinsteiger sind in der jungen Anwaltschaft eine Minderheit innerhalb einer Minderheit – ihr unternehmerischer Weg verdient gleichwohl besondere Aufmerksamkeit, denn wirtschaftlich steht er einer Gründung in nichts nach, übertrifft ihn im Durchschnitt sogar deutlich“, erläutert Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts und Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln.
Kanzleieinsteiger vollziehen den Schritt in die Mitunternehmerschaft erheblich später als Neugründer: Während 51 Prozent der Kanzleigründer mit höchstens einem Jahr Berufserfahrung den Weg in das Unternehmertum wählen, trifft dies nur auf ein Drittel der Einsteiger zu. 47 Prozent steigen erst im vierten Berufsjahr oder später ein – eine Bewährungsphase als Angestellter, in der Kompetenz und Vertrauen aufgebaut werden müssen, ist typischerweise Voraussetzung für die Aufnahme in den Gesellschafterkreis. Der wichtigste Einstiegsweg ist dabei die eigene Vorgeschichte in der aufnehmenden Kanzlei: 66 Prozent der Einsteiger kannten sie bereits aus früherer anwaltlicher Tätigkeit.
Wirtschaftlich zahlt sich das Warten aus. Einsteiger erzielen persönliche Honorarumsätze von durchschnittlich rund 235.000 Euro – gegenüber rund 75.000 Euro bei Gründern eines Einzelunternehmens und rund 125.000 Euro bei Gründern einer Berufsausübungsgesellschaft. Der Grund liegt auf der Hand: Eine länger bestehende Kanzlei verfügt bereits über einen gewachsenen Mandantenstamm und einen deutlich höheren Anteil gewerblicher Mandate. „Wer sich gewissermaßen hochdient und zur rechten Zeit den Schritt in die Mitunternehmerschaft wagt, profitiert von einer etablierten Marktposition – bei freilich höheren Einstiegshürden und mehr Fremdbestimmtheit als beim Gründungsweg“, so Kilian.

