Gewinner des ersten digitalen Soldan Moot Courts ist das Team III der Bucerius Law School in Hamburg. Maximilian Wesselly, Paul Jezierski, Ronja May und Tom Taubenheim setzen sich im Finale am 10. Oktober 2020 gegen das Team I der FU Berlin durch. Für ihre hervorragenden Leistungen erhielten sie den Soldan-Preis für die beste mündliche Verhandlung. Aufgrund der steigenden Zahl der Corona-Infizierten musste sich das Organisationsteam kurzfristig dazu entscheiden, auch die Finalrunde – wie bereits die Vorrunden der mündlichen Verhandlungen – online abzuhalten. Ursprünglich sollte das Finale als Präsenzveranstaltung im Landgericht Hannover stattfinden. „Die Entwicklungen in den letzten Tagen haben uns dann aber zum Wohle aller Beteiligten zum Umdenken gezwungen“, erklärte Prof. Dr. Christian Wolf, Leiter des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) an der Universität Hannover und zuständig für die wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des Wettbewerbs. Er zeigte sich sehr zufrieden mit den Leistungen der Teilnehmer dieses besonderen 8. Soldan Moot Courts.
So wurde das Team II der Leibniz Universität Hannover mit dem Preis der Bundesrechtsanwaltskammer für den besten Klägerschriftsatz ausgezeichnet. Der Preis des Deutschen Anwaltvereins für den besten Beklagtenschriftsatz ging an das Team II der Universität Bayreuth. Grund zur Freude hatte Niklas Pohle von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Er erhielt den Preis des Deutschen Juristen-Fakultätentages für die beste mündliche Einzelleistung.
Insgesamt haben 24 studentische Teams aus 11 verschiedenen Universitäten in Deutschland teilgenommen. Angesichts der Tatsache, dass das Sommersemester 2020 ein reines Onlinesemester war, sei das „ein guter Erfolg“ gewesen, so Wolf. Sein Organisationsteam hatte unter anderem verschiedene Online-Schulungen angeboten, um die Teilnehmer auch unter den schwierigen Umständen optimal zu unterstützen.
Wie in den Vorjahren bildete auch dieses Mal die Hannoversche Anwaltskonferenz den Auftakt für den Soldan Moot, die ebenfalls nur online stattfand. Als besonderes Highlight gab es zum Abschluss eine Kombination aus Vortrag und Live-Kochen: Unter dem Motto „Gourmetstücke des Anwaltsrechts“ konnten die Teilnehmer ein dreigängiges Menü unter Anleitung nachkochen und bekamen zwischen den Gängen geistige Happen zum anwaltlichen Berufsrecht „serviert“.