Von wegen Verlegenheitslösung!

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Der Anwaltsberuf ist für viele angehende Juristinnen und Juristen der Wunschberuf und keineswegs eine Verlegenheitslösung. Mit seiner aktuellen Junge Anwälte-Studie widerlegt das Soldan Institut eine hartnäckige und weit verbreitete Behauptung. 69 Prozent der 2.700 Angehörigen in den Zulassungsjahrgängen zwischen 2015 bis Ende 2021, die die Kölner Berufsforscher Ende 2023 befragt haben, gaben an, dass für sie die Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt in einer Kanzlei bei der Berufswahl die höchste Priorität besessen habe. Für weitere 12 Prozent stand der Berufswunsch Unternehmens- oder Verbandsjurist ganz oben auf der Liste. 11 Prozent wären hingegen lieber in den Justizdienst und 4 Prozent lieber in die Verwaltung als in die Anwaltschaft gegangen.

Aus der Studie des Soldan Instituts geht ebenfalls hervor, dass angehende Juristinnen den Anwaltsberuf für etwas weniger attraktiv halten als ihre Kollegen. Das Berufsziel Anwältin verfolgten nur 65 Prozent gegen Ende ihrer Ausbildung. 15 Prozent hielten eine Tätigkeit im Justizdienst für attraktiver. Bei 74 Prozent der männlichen Befragten lautete hingegen der Berufswusch „Anwalt“, der Justizdienst reizte nur 8 Prozent.  

Aber auch wenn die Anwaltstätigkeit nicht von Anfang das Ziel gewesen ist – richtig hartnäckig haben sich die wenigsten um einen Wechsel bemüht. Die Hälfte hat sich nur einmal, ein Viertel zwei bis drei Mal auf eine andere Stelle – meist im Justizdienst – beworben. Die Mehrheit verzichtete auf eine Bewerbung für den Justizdienst, weil sie den geforderten Examensnotendurchschnitt nicht besaß. 19 Prozent gaben als Grund für ihren Verzicht die schlechteren Arbeitsbedingungen in der Justiz an und 16 Prozent die schlechtere Vergütung. „Die Befragungen zeigen, dass der Anwaltsberuf bei jungen Juristinnen und Juristen eine hohe Attraktivität besitzt und die Anwaltschaft bei dem Kampf um Talente gegenüber der Justiz nach wie vor bei Kriterien wie Arbeitsumfeld und Vergütung punkten kann“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian fest, Direktor des Soldan Instituts und Professor für Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln.