Auch der Bundesrat stimmt der Gebührenerhöhung zu

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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können aufatmen: Am 21. März 2025 hat nun auch der Bundesrat der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren zugestimmt, nachdem schon der Bundestag die Anpassung beschlossen hatten. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) sind erleichtert, dass dieses Vorhaben trotz der politischen Schwierigkeiten nun abgeschlossen werden konnte. Wie aus der gemeinsamen Presseerklärung hervorgeht, hätten sie sich allerdings mehr gewünscht.

Die Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) , die zum so genannten Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 gehört, sieht eine Steigerung der Wertgebühren um 6 Prozent und der Beitragsrahmen- und Festgebühren um 9 Prozent vor. Die lineare Erhöhung soll vor allem den inflationsbedingten Anstieg der Personalkosten in den Kanzleien ausgleichen. Darüber hinaus sollen auch strukturelle Verbesserungen vorgenommen werden. So sollen die PKH-Gebühren nach § 49 RVG weiter an die Vergütung der Wahlanwältinnen und -anwälte angeglichen werden. Die Gegenstandswerte in Kindschaftssachen werden auf 5.000 Euro angehoben. Eine höhere Vergütung ist auch für Sachverständige, Dolmetscher und Verfahrensbeistände sowie Betreuer und Vormünder vorgesehen.

BRAK und DAV mahnen, dass die Gebührenordnung der Anwaltschaft nicht von der gesamtgesellschaftlichen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden dürfe. Deshalb plädieren sie für eine Anpassung in jeder Legislaturperiode.

Wann die jetztbeschlossene Gebührenerhöhung in Kraft tritt, hängt davon ab, wann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Passiert das noch im März, darf die Anwaltschaft ab dem 1. Mai 2025 mit höheren Gebühren rechnen.