Anwaltsrecht spielend lernen – Soldan Moot 2016

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Der aktuelle Fall des diesjährigen Soldan Moots steht ab sofort im Internet unter soldanmoot.de bereit. Wie in den Vorjahren behandelt der studentische Wettbewerb berufsrechtliche Fragen, die bekanntlich im Jurastudium oftmals zu kurz kommen. Künftig müssen jedoch alle angehenden Juristen, die sich nach dem 1. Januar 2017 als Rechtsanwalt zugelassen wollen, Kenntnisse im Anwaltsrecht vorweisen. So sieht es die geplante Novelle der Bundesrechtsanwaltsordnung vor. „Beim Soldan Moot lernen die Teilnehmer Anwaltsrecht auf spielerische Weise“, sagt Professor Dr. Christian Wolf, Leiter des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Universität Hannover und zuständig für die wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des Wettbewerbs. Die Anwaltsrechtskonferenz am 6. Oktober in Hannover bietet die Gelegenheit, die geforderten Kenntnisse noch weiter zu vertiefen. Im Anschluss an die Konferenz (vom 6. bis 8. Oktober) finden dann die mündlichen Verhandlungen im Rahmen des Soldan Moots statt. „Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb können Studierende schon jetzt die geforderten Kenntnisse im Anwaltsrecht erwerben. Eine entsprechende Bescheinigung wird ihnen ausgestellt“, erklärt Prof. Dr. Wolf. Interessierte können sich noch bis zum 28. Juli für den diesjährigen Wettbewerb anmelden.

Weitere Informationen unter www.soldanmoot.de

Über die Soldan Stiftung

Die gemeinnützige Soldan Stiftung fördert die praxisorientierte Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsreferendaren und Studierenden der Rechtswissenschaften. Sie unterstützt Institutionen der Anwaltschaft und universitäre Einrichtungen sowie das unabhängige Soldan Institut und zählt zu den bedeutendsten Fördereinrichtungen der Berufsgruppe. Getragen wird die Stiftung von der Hans Soldan GmbH, dem führenden Anbieter für Kanzleibedarf, Fachmedien und Bürodienstleistungen für Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

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