Viel Applaus gab es für die Gewinnerinnen des Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2024. Rechtsanwältin und Notarin Annika Seebach (Gewinnerin 1.Platz) und Rechtsanwältin Bettina Sievers (3.Platz) waren eigens nach Berlin gereist, um ihren Preis aus den Händen des Jury-Vorsitzenden Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan-Instituts und Professor für Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, entgegenzunehmen. Die Preisverleihung fand am Abend der zweitägigen Veranstaltung „Get Started“ des Deutschen Anwaltvereins am 14. März 2025 in Berlin statt.
In seiner Laudatio fand Kilian anerkennende Worte für den unternehmerischen Mut der beiden Kanzleigründerinnen. Sie besäßen eine wichtige Leuchtturmfunktion, denn heutzutage seien immer weniger junge Anwältinnen und Anwälte für das freie Unternehmertum zu begeistern. Die Mehrheit würde lieber angestellt in einer Kanzlei arbeiten. Wie aus den Studien des Soldan Instituts zur „Jungen Anwaltschaft“ hervorgeht, ist das Interesse, eine eigene Kanzlei zu gründen, über die Jahre kontinuierlich gesunken. So habe sich der Anteil junganwaltlicher Unternehmer von einst 68 Prozent bei den Zulassungsjahrgängen 1990-96 auf 52 Prozent (Jahrgänge 2004-2010) auf nur noch 22 Prozent (Jahrgänge 2015-2021) reduziert. Aus den aktuellen Befragungen ergibt sich auch, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in einer Kanzlei angestellt und maximal 40 Jahre alt sind, zu 40 Prozent im Angestelltenverhältnis bleiben wollen. 35 Prozent können sich eine Mitunternehmerschaft bei ihrem bisherigen Arbeitgeber vorstellen, aber nur 5 Prozent wollen eine Einzelkanzlei oder Sozietät gründen.
Da vor allem Rechtsanwältinnen lieber im Angestelltenverhältnis arbeiten als ihre männlichen Kollegen, wird sich der Trend nach Ansicht von Kilian in der Zukunft noch weiter verstärken, denn immerhin sind rund zwei Drittel der Studienanfänger weiblich. Die beiden Preisträgerinnen des Gründerpreises sind also auch in dieser Hinsicht eine Ausnahme.
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