Aufmerksamer Blick auf Gesetze und Maßnahmen in Corona-Zeiten

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Um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, hat die Bundesregierung drastische Maßnahmen ergriffen. Seit einigen Wochen steht die Wirtschaft zum großen Teil still. Es findet kein öffentliches Leben mehr statt. Elementare Grundrechte sind im Zuge der Krise auf dem Verordnungswege beschränkt worden. Insgesamt wird in unsere bisherige Rechtsordnung eingegriffen, ohne dass dazu eine ausreichende parlamentarische Diskussion stattfindet. Wir halten es deshalb für wichtig, die gesetzgeberischen Aktivitäten im Auge zu behalten. Dazu stellen wir auf dieser Seite Beiträge zusammen, die Gesetzesänderungen einordnen oder sich kritisch mit den Maßnahmen auseinandersetzen, soweit sie insbesondere demokratische und / oder juristische Grundprinzipien berühren.

  • Zunehmend beschäftigen sich jetzt die Verfassungsgerichte mit den Einschränkungen der Grundrechte, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen. Wie aus einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, dürfen Versammlungen selbst in der Corona-Krise nicht pauschal verboten werden. Vielmehr müssten bei Einschränkungen der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit „die konkreten Umstände des Einzelfalls“ berücksichtigt werden. In dem konkreten Fall ging es um mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“, die die Stadt Gießen mit dem Hinweis auf die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus verboten hatte. (Az.: 1 BvR 828/20 vom 15.05.2020).
  • Rechtsstaatliches Handeln müsse auch in der Corona-Krise gewährleistet sein, fordert der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme, die sich auf eine Kabinettsvorlage zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze bezieht.
  • Mit dem Covid-19-Justizpaket hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen, die seit 1. April 2020 in Kraft sind. Dazu zählt auch ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmer. In einer Stellungnahme vom April 2020 kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV), dass diese Neuregelung einen Bruch mit privatrechtlichen Grundsätzen darstellt.
  • Welche Änderungen mit dem temporären Leistungsverweigerungsrecht verbunden sind, erklären Benedikt Bangen und Dr. David Markworth, Rechtswissenschaftler an der Universität zu Köln, im Anwaltsblatt.

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Anke Stachow ist freie Journalistin mit dem Schwerpunkt „Recht und Steuern“. Seit Anfang 2015 schreibt sie für Soldan regelmäßig über Themen, die Anwälte und Steuerberater interessieren. Anke Stachow hat viele Jahre als Redakteurin für die Financial Times Deutschland und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gearbeitet.