Deutlich mehr Geld für Azubis – Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht Empfehlungen

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Seit Jahren sinkt die Zahl der Auszubildenden bei den Rechtsanwaltsfachangestellten. Seit Jahren beklagt auch die Anwaltschaft, dass sie kaum noch qualifizierte Fachkräfte findet. Nun hat die Bundesrechtsanwaltskammer Empfehlungen für die Vergütung der Auszubildenden veröffentlicht. Sie sehen vor dem Hintergrund des gravierenden Fachkräftemangels eine deutliche Erhöhung vor. Die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet soll demnach im ersten Ausbildungsjahr 833,48 Euro, im zweiten Jahr 932,91 Euro und im dritten Jahr 1.031,04 Euro betragen. Das ist eine Steigerung um gut 17 Prozent im Vergleich zur letzten Auswertung im Jahr 2021.

Nach wie vor gibt es bei den Vergütungsempfehlungen starke regionale Unterschiede. So dürfen zum Beispiel angehende Rechtsanwaltsfachangestellte im dritten Ausbildungsjahr im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Koblenz 850 Euro verdienen. Dagegen liegt die Rechtsanwaltskammer Freiburg mit 1.300 Euro im dritten Ausbildungsjahr an der Spitze im Bundesvergleich.

Die Empfehlungen der Kammer für die Ausbildungsvergütung sind verbindlich. Denn werden diese um mehr als 20 Prozent unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer weiter mitteilt, werden Ausbildungsverträge mit einer unangemessenen Vergütung nicht in das Verzeichnis  der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Das hat zur Folge, dass die Auszubildenden dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.