Die Weiterbildungsmöglichkeiten zum „Geprüften Berufsspezialisten“ und zum „Bachelor Professional“ nehmen für den Notarbereich konkrete Formen an. Derzeit arbeiten die Bundessachverständigen daran, die Lerninhalte dieser Weiterbildungsstufen zu definieren und eine entsprechende Verordnung zu entwerfen. „Das Ziel ist, bereits im Juli damit fertig zu sein“, sagt Ronja Tietje, Vorstandsmitglied im ReNo-Bundesverband. Die geprüfte Rechtsfach- und Notarfachwirtin gehört selbst diesem Sachverständigen-Gremium an.
Zusammen mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen hat sie viele Jahre für alternative Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich ReNo und ReFa gekämpft. Denn bislang gibt es als bundesweit anerkannte Weiterbildung einzig und allein den/die Rechtsfachwirt(in). Den/die Notarfachwirt(in) gibt es bislang nur auf lokaler Ebene der jeweiligen regionalen Notarkammer. Die neuen Qualifizierungsmöglichkeiten sollen engagierten und interessierten ReNos und NoFas zusätzliche berufliche Perspektiven bieten und den Beruf attraktiv halten.
So ist zum Beispiel der Bachelor Professional mit einem akademischen Bachelor nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), einem Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem, gleichzusetzen. Der Bachelor Professional richtet sich an alle, die sich in einem Notariat für die mittlere Führungsebene qualifizieren wollen. Dabei spielen Personal, Controlling, Organisation und Management eine wichtige Rolle. Ein zentraler Aspekt wird vor allem die Digitalisierung der Kanzleiabläufe sein. Dieses wichtige Thema sollte nach Ansicht Tietjes in den Lerninhalten wesentlich stärker berücksichtigt werden als bei der heutigen Fachwirt-Ausbildung.
Auch bei dem „geprüften Berufsspezialisten“ sind natürlich neue Lerninhalte, die für einen modernen Kanzleialltag qualifizieren, von Bedeutung. Allerdings liegt hier der Schwerpunkt mehr auf der Vertiefung des bisherigen Fachwissens aus der Erstausbildung. „Es gibt viele ReNos und NoFas, die gar keine Führungsposition in der Kanzlei anstreben, aber einfach in ihrem Arbeitsbereich dazu lernen möchten. Sie hatten bislang aber nur die Möglichkeit, die recht zeitintensive und auch entsprechend kostenaufwändige Weiterbildung zur Notar- oder Rechtsfachwirtin zu absolvieren“, sagt Tietje.
Wann die ersten Kandidatinnen und Kandidaten sich für die neuen Weiterbildungsangebote anmelden können, hängt nun entscheidend davon ab, wie schnell die örtlichen Notarkammern damit vorankommen, nach Inkrafttreten der Verordnungen diese umzusetzen. Sie werden sich rechtzeitig darum kümmern müssen, Kooperationspartner für die Vorbereitungskurse und Seminare zu finden. Sie werden sich auch mit der genauen Ausgestaltung der Prüfungen für den „Geprüften Berufsspezialisten“ und „Bachelor Professional“ beschäftigen müssen.
Es gibt also noch Einiges zu tun, bis die beiden neuen Weiterbildungsangebote wirklich in der Praxis angekommen sind. Aber immerhin sind die wichtigen Schritte zumindest im Notarbereich erfolgt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein haben signalisiert, dass sie die entsprechenden Anträge für den „Geprüften Berufsspezialisten“ und den „Bachelor Professional“ noch in diesem Jahr stellen wollen. Dann nehmen die neuen Weiterbildungsangebote auch für die Mitarbeiter in den Rechtsanwaltskanzleien konkrete Formen an.