Noch überwiegt der persönliche Kontakt zum Mandanten

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Das Fernabsatzrecht und die damit verbundenen Widerrufsregelungen zum Schutz der Verbraucher können auch für Anwaltsverträge gelten. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Az.: IX ZR 204/16 vom 23.11.2017). Die Existenz und Zulässigkeit so genannter „Anwalts- oder Steuerberater-Hotlines“, „Telekanzleien“ oder die Versteigerung anwaltlicher Beratung über das Internet zeigten, dass auch Rechtsanwälte moderne Fernkommunikationsmittel einsetzten, um Beratungsverträge abzuschließen, lautete unter anderem ein Argument des 9. Senats. Welche Rolle nun Anwaltsverträge im Fernabsatz tatsächlich in der Berufspraxis spielen, hat das Soldan Institut im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2017, für das insgesamt 1157 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt wurden, erstmals näher untersucht. Danach bearbeiten 39 Prozent und damit der größte Anteil der Befragten nach eigenen Angaben gar keine Mandate ohne den direkten persönlichen Kontakt zum Mandaten. 26 Prozent gaben an, dass sie 5 Prozent ihrer Mandate ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon abwickeln würden. Bei 7 Prozent der Befragten war es immerhin mehr als die Hälfte aller Mandate. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmer beraten werden, wobei gerade bei den Unternehmensmandaten der Fernabsatz in der Praxis häufiger vorkommt. „Wer zu mehr als drei Viertel gewerbliche Mandanten betreut, wickelt im Mittel 26 Prozent der Mandate im Fernabsatz ab“, stellt der Direktor des Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian fest, der an der Universität Köln lehrt und forscht. Auch haben jüngere Anwälte eher Mandate im Fernabsatz als ältere. Das gleiche gilt für Spezialisten, die sich auf bestimmte Zielgruppen fokussieren. „Das ist nicht überraschend, denn die Akquisition solcher Mandate erfolgt nicht über traditionelle Anwaltswerbung, die eine Kanzlei oder einen Anwalt herausstellt, sondern über die zielgruppengerechte Vermarktung eines Rechtsthemas“, erklärt Kilian. Das sei bei Internetplattformen, die Hilfe für Verkehrssünder, gekündigte Arbeitnehmer, Fluggäste oder Mieter anbieten, schließlich auch nicht anders.

 

Ansprechpartner Institut:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Soldan Institut
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Pressekontakt:
Nina Grubbert
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Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.