Darauf sollten Anwälte bei ihrer Homepage achten

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Das Internet ist heute die meist genutzte Informationsquelle. Das gilt auch für die Suche nach einem Anwalt. Marketing-Experten gehen davon aus, dass die meisten potenziellen Mandanten zunächst die Webseite der Kanzlei besuchen, bevor sie überhaupt den Anwalt kontaktieren. Für mehr als die Hälfte gibt eine gut gemachte Webseite sogar den Ausschlag, den Anwalt zu mandatieren. Das sind Gründe genug, um sich intensiv damit zu beschäftigen, wie eine gut gemachte Website auszusehen hat und welche Regeln dabei einzuhalten sind. „Leider gibt es immer wieder Ärger mit Aussagen auf Kanzlei-Homepages“, stellt Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, fest.

Denn nach § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung ist Werbung „dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist“. Als „Berufspolizei“ wachen die Kammern darüber, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. „Anwälte dürfen auf ihrer Homepage nicht den Eindruck erwecken, dass die Sozietät größer ist als in Wirklichkeit, in dem sie zum Beispiel Anwälte als Sozien aufführen, mit denen sie nur über eine Bürogemeinschaft verbunden sind“, erklärt Huff. Auch ist eine klare Trennung zwischen Rechtsanwälten und anderen Mitarbeitern vorzunehmen. „Die Aufnahme eines Diplom-Wirtschaftsjuristen, der kein Anwalt ist, unter den Beratern ist unzulässig“, nennt Huff ein weiteres Beispiel. Stein des Anstoßes sind auch andere unwahre Angaben, zum Beispiel ein Lehrauftrag, den der Anwalt gar nicht mehr aktuell ausübt. Gestritten wird auch um Angaben zu Fachanwaltschaften. Benannt werden dürfen diese nur, wenn der Titel auch von der Kammer verliehen wurde. Einen „geprüften Absolventen eines Fachanwalts-lehrgangs gibt es nicht“, so hat es etwa das Anwaltsgericht Köln entschieden.

Geprüft wurde auch eine Kanzlei, die mit dem Slogan „Ziehen Sie den Widerrufsjoker“ auf der Homepage für ihre Leistungen bei der Abwicklung von Leasingverträgen wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung warb. Diese Aussage erwecke beim potenziellen Mandanten den Eindruck, dass der Widerruf eines solchen Vertrages ein Selbstgänger sei, heißt es in der Kammer. Das sei aber irreführend. Immer wieder Ärger gibt es auch mit phantasievollen Spezialisten-Bezeichnungen oder Erfolgsquoten. „Wenn ein Anwalt beispielsweise damit wirbt, dass er 90 Prozent aller Verfahren gewonnen hat, muss er das auch belegen können“, sagt Huff.

Die berufsrechtliche Pflicht, sachlich und nicht „reklamehaft oder marktschreierisch“ für die eigene Sache zu werben, sollte Anwälte jedoch keineswegs davon abhalten, eine Kanzlei-Homepage zu erstellen. Denn die Möglichkeiten, die eigenen Leistungen herauszustellen, sind vielfältig. „Auf jeden Fall sollten auf einer Kanzlei-Homepage die Spezialisierungen schnell und deutlich hervortreten. Auch sollten sich Anwälte Gedanken darüber machen, mit welchen Stärken und Alleinstellungsmerkmalen sie die Mandanten für sich gewinnen können“, berichtet Norbert Laquer, Marketingleiter bei Soldan. Dazu können beispielsweise nutzwertige

Informationen rund um das behandelte Rechtsgebiet oder Hinweise auf Vortragsaktivitäten in der Kanzlei gehören. Ebenso wichtig ist es für den Anwalt, dass seine Kanzlei auch im Netz gefunden wird und nicht erst ganz am Ende einer langen Trefferliste auftaucht. In Deutschland ist Google die am häufigsten genutzte Suchmaschine. Daher ist es sinnvoll, Kanzlei-Webseiten für die Anforderungen der Suchmaschine zu optimieren. Hierzu bietet Soldan ein eigenes Kanzleimarketing Service Paket an, welches Sie bei der Erstellung oder Optimierung Ihrer Kanzlei-Homepage unterstützt.