Haftungsrisiken für angestellte Junganwälte

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Soldan Institut veröffentlicht neue Studie zu Scheinsozien

Zwei Drittel der angestellten Junganwälte werden von ihren Arbeitsgebern potenziell existenzvernichtenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Sie werden von ihrem Arbeitgeber in der Außendarstellung der Kanzlei in einer Weise vermarktet, die sie zu persönlich haftenden Gesellschaftern kraft Rechtsscheins („Scheinsozien“) macht. Dadurch gehen sie das Risiko ein, für Verbindlichkeiten der Sozietät zu haften. Dies hat eine Studie ergeben, die das Soldan Institut in der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) vorgestellt hat.

91 % der angestellten Junganwälte werden von der Kanzlei, in der sie arbeiten, auf Drucksachen, Kanzleischildern oder im Internet neben den Kanzleiinhabern als Berufsträger geführt. Dass sie lediglich im Anstellungsverhältnis und damit ohne unternehmerische Verantwortung für die Verbindlichkeiten der Kanzlei tätig sind, wird von ihren Arbeitgebern aber nur selten durch erklärende Zusätze offengelegt: 70 % müssen sich deshalb bei einer Inanspruchnahme ihrer Kanzlei durch Gläubiger nach Rechtsscheingrundsätzen als mithaftender Gesellschafter behandeln lassen. Sie können nur darauf vertrauen, dass die Inhaber der Kanzlei für die Verbindlichkeiten tatsächlich einstehen können oder in einem Haftungsfall die Haftpflichtversicherung der Kanzlei eingreift und den Schaden vollständig ersetzt.

Oft überwiegt die Freude „auf dem Briefbogen“ zu sein

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Viele Junganwälte sind sich ihres Haftungsrisikos nicht bewusst – sie freuen sich, „auf den Briefbogen“ ihrer Kanzlei zu kommen, ohne zu berücksichtigen, dass sie hiermit in die volle persönliche Haftung geraten können. Jene, die das Risiko erkennen, sind in einem Dilemma: Nicht jeder Arbeitgeber ist begeistert, in der Außendarstellung den Marketingeffekt entwertende Zusätze, die auf ein Angestelltenverhältnis hindeuten, zu verwenden.“

Das anwaltliche Berufsrecht nimmt seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 an der Kreierung von Scheinsozien keinen Anstoß mehr, weil, so der Bundesgerichtshof, Dritten durch deren persönliche Haftung kein Nachteil entstehe. Die praktische Dimension des Problems der Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte beruht vor allem darauf, dass Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland nach wie vor ganz überwiegend als Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder als Einzelunternehmen betrieben werden. Ihre Inhaber haften persönlich und unbeschränkt.

Hinweise für die Redaktionen:

Ausführlich berichtet das Soldan Institut im Heft 3/2016 der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) über die Ergebnisse der Untersuchung (Kilian, Gesellschafter kraft Rechtsscheins – (k)ein praktisches Problem des Gesellschaftsrechts der freien Berufe?, NZG 2016, 90 ff.). Die dem Artikel zu Grunde liegenden Daten wurden im Rahmen der Studie „Die junge Anwaltschaft: Ausbildung, Berufseinstieg und Berufskarrieren“ des Soldan Instituts, an der sich 3.500 Anwälte mit einer Berufserfahrung von anderthalb bis achteinhalb Jahren beteiligten, erhoben.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur berufsrechtlichen Zulässigkeit der Vermarktung von Scheinsozien datiert vom 12.7.2012, Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 37/11 (abrufbar unter http://juris.bundesgerichtshof.de).

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0172 63 93 699
kilian@soldaninstitut.de
www.soldaninstitut.de

Pressekontakt:
Annika Wolf
Tel.: 0201 8612-104
Tel.: 0201 8612-108
Mobil: 0172 63 93 324
presse@soldaninstitut.de

Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.