Satzungsversammlung hält an Robenpflicht fest

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1995

Auch weiterhin werden Anwälte vor Gericht ihre Robe tragen. Das hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 6. Mai 2019 beschlossen. Mit der großen Mehrheit von 70 zu 2 Stimmen lehnte sie den Antrag einer Rechtsanwältin aus Dresden ab. Diese wollte die entsprechende Vorschrift in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 20 BORA) wie folgt ändern: „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen vor Gericht als Berufstracht eine Robe, wenn sie dies aus eigener freier Entscheidung möchten. Eine Berufspflicht zum Tragen einer Robe besteht nicht.“ Nach der Abstimmung bleibt nun alles beim Alten: Anwälte erscheinen vor Gericht weiterhin in Robe, „soweit es üblich ist“. Nur vor den Amtsgerichten in Zivilsachen besteht die Robenpflicht nicht.

Das deutliche Votum der Satzungsversammlung für die Robe spiegelt die Meinung innerhalb der Anwaltschaft. Wie aus einer aktuellen Befragung des Soldan Instituts unter 1.157 Berufsträgern im Rahmen des Berufsrechtsbarometers hervorgeht, steht auch die große Mehrheit der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland zu ihrer Berufstracht. So halten 79 Prozent der Befragten die Robenpflicht für sinnvoll und plädieren für ihre Beibehaltung. Dieser breite Konsens herrscht über die verschiedenen Altersgruppen und ebenfalls über die verschiedenen Ausprägungen der anwaltlichen Tätigkeit hinweg. So befürworten Anwälte, die wenig vor Gericht auftreten, den Robenzwang gleichermaßen wie Kollegen, die überwiegend forensisch tätig sind. Nur 18 Prozent sind der Auffassung, die Vorschrift sei nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden, drei Prozent haben keine explizite Meinung zu dieser Frage. „Immer einmal wieder zu verzeichnende Gerichtsentscheidungen zur Weigerung von Rechtsanwälten, Robe zu tragen, spiegeln damit keine insgesamt kritische Einstellung der Anwaltschaft zu ihrer Pflicht, eine Berufstracht dort tragen zu müssen, wo dies üblich ist, also in Strafsachen generell und in Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten“, stellt der Direktor der Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian fest.


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Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.