So klappt es mit dem beA im Homeoffice

0
2849

Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben Ihre Arbeit angesichts der Corona-Krise ins Homeoffice verlegt. Nun ist es wichtig, dass alle anfallenden Arbeiten bestmöglich im eigenen Heim erledigt werden können – dazu zählt auch die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA). Das beA bietet den Vorteil, dass es über die Webanwendung unabhängig vom Standort genutzt werden kann, das heißt auch im Homeoffice können Nachrichten empfangen und gesendet werden.

Ilona Cosack, Inhaberin der Fachberatung ABC AnwaltsBeratung Cosack, hat alle Voraussetzung und die Vorgehensweise zur Nutzung des beA im Homeoffice in einem übersichtlichen PDF zusammengefasst, das hier zum Download bereitsteht.

Die aktive Nutzungspflicht in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein seit Anfang diesen Jahres hat dazu geführt, dass Gerichte monieren, die Lesbarkeit oder Bearbeitung des Schriftsatzes sei nicht möglich, weil Schriften, beispielsweise das Logo der Kanzlei und die Kanzleiangaben, nicht korrekt eingebettet seien. Ilona Cosack hat daher auch das Thema „So kommen Ihre Schriftsätze korrekt bei Gericht an“ in einem PDF zusammengefasst.