„Verkehrsrecht bietet Kanzleimitarbeitenden viele Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit“

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Das Verkehrsrecht bietet Kanzleimitarbeitenden ein weites Aufgabenfeld. Wie sie Quoten und Schadenpositionen richtig ermitteln, wird Rechtsanwalt Stefan Bachmor von der Hamburger Kanzlei Rocke Winter Bachmor auf dem Deutschen Rechts- und Notarfachwirttag erklären. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht ist Fachinstitutsleiter Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut und hält dort sowie bei verschiedenen ReNo-Vereinen regelmäßig Seminare und Fortbildungen in seinem Fachgebiet. Beim Deutschen Rechtsfachwirttag, der am 5. und 6. Dezember 2025 in Fulda stattfindet, ist Bachmor zum ersten Mal dabei.

Sie und Ihr Kollege beraten schwerpunktmäßig zum Verkehrsrecht. Was unterscheidet Ihre Kanzlei von anderen Wettbewerbern, die nicht so spezialisiert sind?

Stefan Bachmor: In vielen Kanzleien gehört das Verkehrsrecht zum „Brot-und-Butter-Geschäft“. Wir haben hier seit vielen Jahren unseren deutlichen Schwerpunkt.  Wir haben uns die Beratung im Verkehrsrecht so aufgeteilt, dass mein Kollege Stefan Winter sich vornehmlich mit Ordnungswidrigkeiten und als Verteidiger mit den strafrechtlichen Aspekten beschäftigt, während ich mich vor allem auf das Schadensrecht und Versicherungsrecht konzentriere. Grundsätzlich ist das Verkehrsrecht sehr komplex. Es spielen andere Rechtsgebiete sehr häufig mit hinein, zum Beispiel das Sozialrecht und das Versicherungsrecht, etwa bei Regressforderungen der Versicherungsträger. Generell sind die Mandanten, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, bei einem Spezialisten gut aufgehoben. Gilt ja nicht nur im Verkehrsrecht.

Nutzen Sie in Ihrer Kanzlei elektronische Tools, etwa um das Unfallgeschehen aufzunehmen oder um die Mandatsarbeit zu erleichtern?

Über unsere Homepage kann man einen Fragebogen herunterladen und ausfüllen. Der Fragenkatalog kann aber auch telefonisch durchgegangen werden. Da unsere Kanzlei sich im ADAC-Haus in Hamburg befindet, kommen potenzielle Mandanten häufig direkt in unsere Kanzlei. Wir sind Vertragsanwälte des ADAC, das bedeutet das ADAC-Mitglieder eine Beratung bei uns ohne weitere Kosten in Anspruch nehmen können. Es kommt meines Erachtens vor allem auf zwei Dinge an: Zum einen wollen die Mandanten, dass sich schnell jemand ihres Problems annimmt. Ist niemand erreichbar, gehen sie woanders hin.  Zum anderen geht es darum, ihnen die rechtliche Situation klar zu machen, denn die meisten fühlen sich im Recht. Was ich damit sagen will: Im Verkehrsrecht spielt die persönliche Beratung nach wie vor eine wichtige Rolle.   

Inwieweit können die Mitarbeitenden insbesondere im Verkehrsrecht den Anwalt oder die Anwältin entlasten?

Ich sehe hier sehr viel Potenzial, dass Mitarbeitende sehr früh in die Mandatsarbeit eingebunden werden können. Die Aufgaben reichen von der Bildung einer Schadenquote, der Bezifferung von Ansprüchen bis zur Berechnung von Schmerzensgeldansprüchen. Daraus ergibt sich eine echte „win-win-Situation“: Die Mitarbeitenden erfahren eine Aufwertung ihrer eigenen Tätigkeit und die Berufsträger eine Entlastung.

Die Aufwertung der ReFa-Tätigkeit spielt immer wieder eine Rolle, wenn es um die Attraktivität dieses Berufes geht. Spüren Sie auch in Ihrer Kanzlei den Fachkräftemangel?

Zum Glück arbeiten die meisten Mitarbeiterinnen in unserer Kanzlei schon viele Jahre. Aber natürlich spüren auch wir, dass es immer schwieriger wird, neue Mitarbeitende zu finden. Früher bekamen wir zum Beispiel viele Initiativbewerbungen – das passiert heute kaum noch. Es kommt heute auch mehr als früher darauf an, den Mitarbeitenden etwas für ihre berufliche Weiterentwicklung zu bieten. Darauf legen wir großen Wert. Gerade beschäftigen wir wieder zwei Auszubildenden und kümmern uns um ihre Ausbildung. Denn diese Aufgabe kann man nicht allein der Schule überlassen.