Die Koalition hat einen neuen Anlauf genommen, die zivilgerichtlichen Zuständigkeiten neu zu ordnen. Ende August hat das Bundeskabinett den entsprechenden Referentenentwurf beschlossen. So sollen die Amtsgerichte künftig für zivilgerichtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig sein. Bislang liegt die Grenze bei 5.000 Euro. Gleichzeitig sollen Streitigkeiten aus bestimmten Rechtsgebieten, etwa Verfahren aus dem Vergaberecht, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Presse oder im Internet und Streitigkeiten wegen möglicher ärztlicher Behandlungsfehler bundeseinheitlich bei den Landgerichten landen.
Mit diesem Gesetzesvorstoß will die Bundesregierung „die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz“ stärken. Gerade bei den Amtsgerichten sind laut einer Studie, die das Bundesjustizministerium vor einigen Jahren in Auftrag gegeben hatte, die Eingangszahlen besonders stark zurückgegangen. So verzeichneten sie im Zeitraum zwischen 2005 bis 2019 einen Rückgang bei den Neuzugängen um 31 Prozent. Bei den Landgerichten waren es 21 Prozent. Ein Grund dafür, dass die Amtsgerichte immer weniger Fälle zu entscheiden haben, ist die permanente Geldentwertung. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt mehr als 30 Jahre zurück. Ein anderer Grund liegt jedoch daran, dass Mandanten an einer schnellen Konfliktlösung interessiert sind. Aus den Befragungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die das Soldan Instituts für das Berufsrechtsbarometer 2021 vorgenommen hat, geht hervor, dass Mandanten langwierige Prozesse scheuen und auch das damit verbundene Kostenrisiko.
Das Kostenrisiko könnte sich etwas reduzieren, wenn die Streitwertgrenze für die Amtsgerichte angehoben wird. Da vor den Amtsgerichten kein Anwaltszwang besteht, könnten Klägerinnen und Kläger somit Anwaltskosten sparen. Dieses Kostenargument wird auch in der Begründung zum Kabinettsentwurf angeführt. Dort wird recht pauschal prognostiziert, dass rund 9.000 Fälle im Jahr – unter Berücksichtigung von Berufungs- und Beschwerdefällen – ohne anwaltliche Vertretung stattfinden könnten. Das würde für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Honorareinbußen von etwa 14,5 Millionen Euro bedeuten. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert, dass mit den Einsparungen bei den Anwaltskosten für den Kabinettsentwurf geworben und die anwaltliche Beratung und Vertretung nur auf einen Kostenposten reduziert werde. „Das zeugt von einem unzureichenden Verständnis für die Rolle und Bedeutung der Anwaltschaft im Rechtsstaat und ihrer Funktion für ein rechtsstaatliches Verfahren“, sagt Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Vizepräsidentin der BRAK. Sie befürchtet zudem, dass ohne anwaltliche Beratung und Vertretung das Risiko von Verfahrensfehlern steige und sich die Verfahren in die Länge ziehen könnten – mitunter auch durch „Korrektur“-Verfahren. Auf Mandantinnen und Mandaten könnten auf diese Weise sogar mehr Kosten zukommen. Die BRAK plädiert daher dafür, den Anwaltszwang bei einer Streitwertgrenze von 5.000 Euro beizubehalten und diese von den Streitwertgrenze der Amtsgerichte zu entkoppeln.
Keine weiteren Ausführungen enthält der Kabinettsentwurf dazu, wie sich der Wegfall des Anwaltszwangs mit den Plänen der Bundesregierung verträgt, den strukturierten Parteivortrag einzuführen, um künftig die Verfahren effektiver führen zu können. „Mandanten ohne anwaltlichen Beistand dürften mit der systematisierten Darstellung des Sachverhalts und der Rechtslage überfordert sein“, erwartet Fuhrmann.
Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass die Amtsgerichte gestärkt würde, da sie den Zugang zum Recht in der Fläche gewährleisten würden. Dafür müssten sie aber auch personell so ausgestattet sein, dass sie den neuen Aufgaben gewachsen sind. Hinzu kommt, dass Online-Verfahren für zivilgerichtliche Streitigkeiten im niederschwelligen Bereich eingeführt werden sollen und teilweise sogar schon erprobt werden. „Durch die Ausweitung des Zuständigkeitsstreitwerts könnten diese Verfahren stark zunehmen“, sagt Fuhrmann. Die BRAK befürchtet daher eine Überlastung der Amtsgerichte. Sie zeichnet sich bei einigen Gerichten bereits schon heute ab, wenn sie mit immer neuen administrativen Anforderungen konfrontiert werden.

